Tour de Suisse bringt Verkehr kurzzeitig zum Stillstand
Am 21. Juni 2025 führt die Tour de Suisse durch Luzern. Zwischen 15 und 16.15 Uhr kommt es zu Sperrungen und Unterbrüchen im Strassen- und Busverkehr.

Wie die Stadt Luzern mitteilt, findet vom 15. bis 22. Juni 2025 die diesjährige Tour de Suisse statt. Die siebte Etappe führt am Samstag, 21. Juni 2025, von Neuhausen am Rheinfall nach Emmetten durch die Stadt Luzern. Zwischen 15 und 16.15 Uhr kommt es auf der folgenden Route deshalb zu Sperrungen und Verkehrsbehinderungen:
Meggen – Seeburgstrasse – Haldenstrasse – Luzernerhof – Schweizerhofquai – Seebrücke – Bahnhofplatz – Zentralstrasse – Bundesplatz – Langensandbrücke – Tribschenstrasse – Langensandstrasse. Die Durchfahrt der Tour de Suisse wird auf zirka 15.45 Uhr erwartet.
Die Strassen werden rund 45 Minuten davor gesperrt und wenige Sekunden nach dem letzten Fahrer wieder freigegeben. Grundsätzlich erfolgt die Sperrung in beide Fahrtrichtungen.
Der Abschnitt vom Luzernerhof über die Seebrücke, den Bahnhofplatz bis zur Zentralstrasse wird durch die Tour de Suisse auf den beiden seeseitigen Fahrspuren befahren. Ab der Zentralstrasse wird wieder die gesamte Strasse genutzt. Für die Sperrung ist die Sicherheitseskorte der Tour de Suisse, die Tour-Polizei sowie die Luzerner Polizei zuständig.
Beeinträchtigungen im vbl-Netz
Aufgrund der Strassensperrungen wird auch das vbl-Netz zwischen 15 und 16.15 Uhr an mehreren Stellen beeinträchtigt sein. Es muss mit Streckenunterbrüchen und Verspätungen gerechnet werden. Den Fahrgästen wird geraten, mehr Reisezeit einzuplanen.
Die Besuchenden der Stadt Luzern werden zudem gebeten, die Signalisation zu beachten und die Anweisungen und Ratschläge der Streckensicherheit zu befolgen. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass sich Zuschauende während der Durchfahrt strikte am Strassenrand sowie hinter den Barrieren aufhalten.
Im Auftrag des Schweizer Radio und Fernsehens werden mit einem Helikopter Luftaufnahmen der Tour de Suisse gemacht. Die zuständige Firma hat eine Bewilligung erhalten und darf die Mindestflughöhe unterschreiten.