SP stellt kritische Fragen zu M365-Einführung
Mit drei parlamentarischen Anfragen stellen die SP-Kantonsrätinnen kritische Fragen zur Einführung von M365 und der Whistleblowing-Regelung.

Mit drei parlamentarischen Anfragen stellen die SP-Kantonsrätinnen Simone Brunner und Anja Meier kritische Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von Microsoft 365 und dem Hinweisgeberschutz im Kanton Luzern.
Die Anfragen zielen darauf ab, Unklarheiten bei Entscheidungsgrundlagen, Datenschutz und Risikomanagement rund um M365 offenzulegen und mögliche Lücken in der bestehenden Whistleblowing-Regelung sichtbar zu machen.
Die vom Regierungsrat beschlossene und bereits angelaufene Einführung von Microsoft 365 in der Luzerner Kantonsverwaltung wirft zentrale Fragen zu den rechtlichen und politischen Entscheidungsgrundlagen, zum Datenschutz, zur digitalen Souveränität und zur Risikoeinschätzung auf.
Mediale Berichte sowie Rückmeldungen aus dem Parlament und der Verwaltung weisen auf erhebliche Unklarheiten und mögliche Versäumnisse hin.
M365-Einführung: Klärung offener Fragen
Mit zwei dringlichen Anfragen will SP-Fraktionschefin Simone Brunner nun auch gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz schaffen – insbesondere zu offenen Fragen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung von M365.
Der Regierungsrat hat es bisher versäumt, sich transparent und mit der nötigen Selbstkritik zu den Vorwürfen zu äussern. Die SP will mit ihren Vorstössen dazu beitragen, diese Lücke zu schliessen und im besten Fall auch Lehren für die zukünftigen Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Hand zu ziehen.
Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf das Grundrecht digitaler Integrität würde dabei einen wichtigen Rahmen bieten. Kantonsrätin Anja Meier hat dazu an der vergangenen Juni-Session die Motion Grundrecht auf digitale Integrität eingereicht.
«Es geht der SP bei all diesen politischen Fragen nicht um Technologiefeindlichkeit, sondern um demokratische Kontrolle und die Wahrung von Grundrechten im digitalen Raum», so SP-Kantonsrätin Brunner.
Hinweisgeberschutz: Klärung von Lücken
Mit einer weiteren Anfrage thematisiert die SP-Kantonsrätin Anja Meier den Stand des Whistleblowing-Schutzes im Kanton Luzern. Verschiedene Vorkommnisse – unter anderem auch Diskussionen über den Umgang mit interner Kritik zur Einführung von M365 – machen mögliche Lücken in der heutigen Regelung und deren Umsetzung sichtbar.
Diese gilt es gezielt aufzuarbeiten, um die Grundlagen dafür zu schaffen, eine Weiterentwicklung anzustossen und sich an fortschrittlichen Regelungen anderer Kantone zu orientieren.
«Der Kanton Luzern braucht eine moderne, vertrauenswürdige Whistleblowing-Regelung, die dem Schutzbedürfnis aller betroffenen Personen gerecht wird», so Kantonsrätin Meier.
Es geht um Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum
Um dies künftig zu gewährleisten, werden mit der Anfrage unter anderem folgende Fragen aufgegriffen: Wie können Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt werden? Weshalb sind anonyme Meldungen derzeit nicht vorgesehen?
Warum haben Mitarbeitende ausgegliederter, kantonsnaher Organisationen keinen Zugang zur externen Meldestelle? Und ist eine Ausweitung auf weitere Institutionen wie die Justiz oder die Gemeinden geplant?
Weiter möchte die Vorstösserin wissen, ob die Meldestelle über ausreichende personelle und fachliche Ressourcen verfügt – und ob, analog zu anderen Kantonen, eine eigenständige und regelmässige Berichterstattung vorgesehen ist.
«Es geht der SP bei all diesen politischen Fragen nicht um Technologiefeindlichkeit, sondern um demokratische Kontrolle und die Wahrung von Grundrechten im digitalen Raum.»