Stadt Luzern

Stadt will «Fringe Benefits» im Personalrecht verankern

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Die Stadt Luzern will geldwerte Zusatzleistungen für Mitarbeitende rechtlich verankern, um ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu erhöhen.

Der Weinmarkt in der Stadt Luzern.
Der Weinmarkt in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Luzern berichtet, bietet sie als Arbeitgeberin attraktive Anstellungsbedingungen. Dazu gehören auch Lohnnebenleistungen, sogenannte «Fringe Benefits». Der Stadtrat beantragt nun beim Grossen Stadtrat, diese Fringe Benefits im Personalrecht zu verankern.

Geldwerte Zusatzleistungen, sogenannte Fringe-Benefits, sind freiwillige Leistungen von Arbeitgebenden, die zusätzlich zum Lohn ausgerichtet werden. Diese Leistungen sind im Allgemeinen nicht monetär und werden unabhängig von den Leistungen der Mitarbeitenden erbracht. Sie sind in der Privatwirtschaft und seit einiger Zeit auch bei den öffentlichen Arbeitgebenden weit verbreitet.

Die Stadt Luzern steht als Arbeitgeberin vermehrt im Wettbewerb bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden, und attraktive Anstellungsbedingungen spielen bei der Personalgewinnung und -erhaltung eine zentrale Rolle. Zurzeit fehlt im städtischen Personalrecht eine rechtliche Grundlage, um das Instrument von nicht monetären Leistungen einzusetzen. Mit der Teilrevision des Personalrechts soll eine entsprechende Grundlage geschaffen werden.

Rechtliche Grundlagen unterschiedlich geregelt

Im Gegensatz zur Stadt Luzern hat der Kanton Luzern bereits im Jahr 2012 eine rechtliche Grundlage im Personalrecht aufgenommen. Diese kantonale Regelung gilt für das städtische Personal nicht, da die Stadt Luzern die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitarbeitenden selbstständig regeln darf.

Vorbehalten bleiben jedoch die Arbeitsverhältnisse der städtischen Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste; sie sind weiterhin dem kantonalen Personalrecht unterstellt. Dies führt zur Situation, dass für die städtischen Lehrpersonen und Fachpersonen im schulischen Dienst eine rechtliche Grundlage für die Ausrichtung von Lohnnebenleistungen bereits besteht, für die übrigen städtischen Mitarbeitenden jedoch nicht.

Der Stadtrat beantragt beim Grossen Stadtrat, der Änderung des Personalreglements der Stadt Luzern vom 25. Juni 1998 per 1. Januar 2026 zuzustimmen. Das Parlament behandelt den Bericht und Antrag 29/2025 «Personalreglement der Stadt Luzern» voraussichtlich an der Sitzung vom 18. September 2025.

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