Stadt Luzern

Regierungsrat will Kantonsspital in AG umwandeln

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Das Luzerner Kantonsspital soll nicht mehr als öffentlich-rechtliche Anstalt, sondern als Aktiengesellschaft (AG) betrieben werden.

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Damit will der Regierungsrat die Basis legen für eine Übernahme des Kantonsspitals Nidwalden. Der Regierungsrat hat am Montag die Revision des Spitalgesetzes vorgelegt, mit dem das Kantonsspital Luzern in eine AG überführt werden soll. Den gleichen Schritt wird mit der Gesetzesänderung auch die Luzerner Psychiatrie machen.

Der Regierungsrat begründet den Wechsel der Rechtsform mit dem rasanten Wandel im Gesundheitswesen. Er nennt als Herausforderungen den medizinischen Fortschritt, die Digitalisierung, den Qualitäts-, Preis- und Kostendruck, den Wettbewerb, die Regulierungen, den Mangel an Fachpersonal und die Investitionen in die Infrastruktur.

Möglichkeit zu Beteiligungen schaffen

Die Spitäler könnten diese Herausforderungen am Besten in Verbundlösungen bewältigen, schreibt der Regierungsrat. Das Potential für Synergien sei dann am grössten, wenn sich das Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie wirtschaftlich an anderen Spitälern beteiligen könne.

Eine solche Beteiligung hat das Kantonsspital bereits im Visier. Geplant ist, dass es eine Mehrheit des Kantonsspitals Nidwalden übernimmt. Luzern und Nidwalden bilden seit 2012 eine gemeinsame Spitalregion. Der Zusammenschluss der beiden Spitäler war im November 2018 von den Regierungen der beiden Kantone in einem Aktienkauf- und Aktionärsbindungsvertrag geregelt worden.

Andere Kantone gingen vor

Als AG hätten Spital und Psychiatrie auch mehr Flexibilität, schreibt der Regierungsrat. Auch andere Kantone, so Aargau, Bern, Glarus, Solothurn, Thurgau und Zug, hätten für ihre Institutionen diese Rechtsform gewählt.

Die beiden Aktiengesellschaften sollen eine gemeinnützige Zweckbestimmung haben, die Gewinne vorab im Unternehmen verbleiben. Die Aktien bleiben zu hundert Prozent im Besitz des Kantons. «Der Kanton ist alleiniger Aktionär der Unternehmen», heisst es dazu im Gesetzesentwurf.

Im Gesetz festgeschrieben werden auch die Standorte. Für die Luzerner Kantonsspital AG sind dies Luzern, Montana, Sursee und Wolhusen, für die Luzerner Psychiatrie AG Luzern, Kriens und St. Urban.

Kein Gesamtarbeitsvertrag für das Personal

Das Personal wird neu privatrechtlich angestellt sein. Für die konkreten Anstellungsbedingungen dürften sich daraus keine Änderungen geben, teilte der Regierungsrat mit. Die beiden Unternehmen blieben auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter angewiesen.

Einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sollen die Angestellten des Kantonsspitals und der Psychiatrie nicht unterstellt werden. Der Regierungsrat hat dies nach der Vernehmlassung entschieden. Er erwarte aber von den Aktiengesellschaften in seiner Eignerstrategie, dass die Anstellungsbedingungen mindestens jenen des Kantons entsprechen müssten, teilte er mit.

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