Der Luzerner Regierungsrat nimmt die Arbeit des Amts für Migration in Schutz. Vorwürfe, dass dieses systematisch die Nothilfe verweigert und zu unzulässigen Zwangsmassnahmen gegriffen habe, seien falsch, teilte er am Montag mit.
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Das Amt für Migration in Luzern. - keystone

Die Vorwürfe waren im November 2019 von der Kontakt- und Beratungsstelle für Sans-Papier Luzern erhoben worden. Die Beratungsstelle hatte damals öffentlich kritisiert, dass das Amt für Migration (Amigra) seinen Umgang mit Flüchtlingen verschärft habe. Es soll zu rechtswidriger Verweigerung von Nothilfe, unzulässigen Zwangsmassnahmen und Einschüchterungsversuchen gekommen sein.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement behandelte den offenen Brief der Beratungsstelle als aufsichtsrechtliche Anzeige und liess Abklärungen durchführen. Diese hätten ergeben, dass eine systematische Verweigerung von Nothilfe nicht erkennbar sei. Dasselbe gelte für den damit verbundenen Vorwurf der Willkür.

Regierungsrat Paul Winiker wird in der Mitteilung mit dem Satz zitiert, dass Nothilfe nicht bedingungslos geschuldet sei. Das Sozialhilfegesetz verlange explizit eine Mitwirkung der Gesuchsteller, damit die Bedürftigkeit abgeklärt werden könne. Im grössten Teil der gerügten Fälle sei die Nothilfe verweigert worden, weil sich die Betroffenen unkooperativ verhalten hätten. Diese hätten damit die Verweigerung der Nothilfe selbst verschuldet.

In einem Fall hat sich das Amigra gemäss Regierungsrat zu einem Fehler bekannt und sich auch entschuldigt. Die Prozesse seien nach der Aufarbeitung verbessert worden, heisst es in dem Schreiben an die Kontakt- und Beratungsstelle.

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