Luzerner, die Bedürftige pflegen und betreuen, sollen mit einer Zulage, nicht aber mit einem Steuerabzug entschädigt werden.
Der Luzerner Kantonsrat.
Der Luzerner Kantonsrat. (Archivbild) - Keystone

Dafür hat sich der Kantonsrat am Dienstag, 29. November 2022, bei der Beratung der «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» ausgesprochen.

Die Initiative war von der Mitte eingereicht worden.

Das Volksbegehren verlangt, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich Hilfsbedürftige pflegen und betreuen, 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

Gegenvorschlag sieh einige Voraussetzungen vor

Der Regierungsrat arbeitete auf Geheiss des Parlaments einen Gegenvorschlag aus.

Dieser sieht vor, dass wer Angehörige pflegt, mit einer Zulage entschädigt wird, sowie Gutscheine für entlastende Angebote erhält.

Voraussetzung ist, dass die betreute Person «hilflos» ist und somit eine Hilflosenentschädigung bezieht.

Der Gegenvorschlag wurde gutgeheissen

In der Debatte vom Dienstag unterstützte verbal keine Fraktion die Initiative, auch die Mitte nicht. Abgestimmt wird darüber erst in der nächsten Session.

Der Gegenvorschlag wurde nach erster Lesung mit 88 zu 21 Stimmen gutgeheissen. Kritik an der Entschädigung der Freiwilligenarbeit gab es von der SVP.

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