Kanton Luzern: 250 Millionen Franken für den Wirtschaftsstandort
Der Kanton Luzern will 250 Millionen Franken in ein Massnahmenpaket für Wirtschaft und Lebensqualität investieren. Am 27. September 2026 stimmt das Volk ab.

Die Ausgangslage im Kanton Luzern ist heute sehr gut: Die Lebensqualität der Bevölkerung ist hoch, und der Kanton gehört national und international zu den attraktivsten Unternehmensstandorten. Dank einer wirtschaftsfreundlichen Standortpolitik befindet sich der Kanton zudem in einer finanziell guten Lage. Wegen internationaler Entwicklungen im Steuerbereich wie der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung verliert der Kanton Luzern jedoch seinen bisherigen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen.
Diese bezahlen nun mindestens 15 Prozent Steuern und profitieren nicht mehr von einem niedrigen Steuerfuss. Sollten betroffene Unternehmen ihren Standort verlagern, drohen der Verlust von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen und künftigen Investitionen. Insgesamt stehen Steuereinnahmen von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel.
Umfassende Massnahmen für einen wettbewerbsfähigen Standort
Um als Standort attraktiv zu bleiben, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung zu stärken, soll die Standortförderung mit einem breiten Massnahmenpaket weiterentwickelt werden. Die Massnahmen gehen aus einer umfassenden Analyse wichtiger Standortfaktoren hervor. Konkret sollen die Luzerner Unternehmen schwerpunktmässig von Massnahmen zur Innovationsförderung sowie verbesserten Rahmenbedingungen in Sachen Steuerbelastung, Digitalisierung, internationale Schulen, der Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen sowie einer kundenorientierten Verwaltung profitieren.
Ein attraktiver Standort zeichnet sich auch durch eine hohe Lebensqualität aus. Um diese zu stärken, sind auch Massnahmen für die Luzerner Bevölkerung Teil des Pakets: Hier liegt der Fokus auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung. Ein neues Fokusprogramm soll die koordinierte Planung und Umsetzung der Massnahmen gewährleisten.

«Eine starke Wirtschaft ist das Rückgrat einer resilienten Gesellschaft. Diese Vorlage sorgt dafür, dass es so bleibt», hält Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, fest. Davon profitiere der ganze Standort, fügt er an und fasst die Ziele der Vorlage zusammen: «Die Rahmenbedingungen für sämtliche Luzerner Unternehmen werden verbessert, wir bleiben attraktiv für internationale Unternehmen und steigern die Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung.» Hierfür sollen 2026 planmässig 250 Millionen Franken investiert werden, und ab 2027 legt der Kantonsrat die Mittel jährlich fest.
Volksabstimmung am 27. September 2026 Für die Umsetzung des Massnahmenpakets bestehen teilweise bereits gesetzliche Grundlagen oder sie befinden sich in Erarbeitung (beispielsweise das E-Government-Gesetz). Für das Fokusprogramm Standortförderung sowie für die beiden Massnahmen Luzerner Innovationsbeitrag und Erschliessung von Wirtschaftsflächen ist indes eine Änderung des Gesetzes über die Standortförderung und die Regionalpolitik nötig. Der Kantonsrat hat die Vorlage mit 86 zu 27 Stimmen angenommen.
Dabei stimmten die Mitte-, die SVP-, die FDP- und die GLP-Fraktion der Gesetzesänderung einstimmig zu. Die SP-Fraktion lehnte die Vorlage einstimmig ab, die Fraktion der Grünen mit einer Enthaltung. Aus ihrer Sicht ist sie zu stark auf grosse Unternehmen ausgerichtet, zuungunsten von Bevölkerung sowie kleinen bis mittleren Unternehmen.
Am 27. September 2026 wird die Stimmbevölkerung über die Vorlage abstimmen. Stimmt eine Mehrheit der Gesetzesänderung zu, wird diese per 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Finanzhilfe an die Steeltec AG
Gemäss Entscheid des Kantonsrats ist die kantonale Finanzhilfe für die Steeltec AG an den Abstimmungsentscheid zur Weiterentwicklung der Standortförderung geknüpft. Tritt die Gesetzesänderung in Kraft, kann die kantonale Finanzhilfe an die Steeltec AG geleistet werden. Damit kann die Steeltec AG auch die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.










