Gericht bewilligt Zentralbahn Schliessung von Bahnübergängen
Die Zentralbahn (ZB) darf zwei Bahnübergänge an der Grenze zwischen Kriens LU und Horw LU aus Sicherheitsgründen schliessen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Aufhebung abgewiesen.

Die ZB will die Bahnübergänge schliessen, weil ab 2021 mehr Züge auf der Strecke verkehren. Dagegen hatten die Stadt Kriens, die Luzerner Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) und eine Privatperson Beschwerden erhoben, die vom Gericht vollumfänglich abgewiesen wurden, wie die ZB am Freitag mitteilte.
Damit sei die Verbesserung der Verkehrssicherheit höher gewichtet worden als der Erhalt von niveaugleichen Bahnübergängen. Bereits im Frühling 2019 hatte das Gericht den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.
So konnten die Übergänge provisorisch geschlossen und an einer neuen Personenunterführung im Bereich Wegmatt weitergearbeitet werden. Diese wurde von den Beschwerdeführern bemängelt, wegen des Umwegs für die Fussgänger und dem Ausbaustandart für die Velofahrer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.