Gericht

    Herzogenbuchsee BE blitzt mit Feuerwehrmagazin vor Gericht ab

    Das Berner Verwaltungsgericht hat die Einzonung des Areals Chappelifeld für ein neues Feuerwehrmagazin in Herzogenbuchsee abgelehnt. Damit erlitt die Gemeinde nach dem negativen Bescheid der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz eine weitere Niederlage.

    Das Berner Verwaltungsgericht hat einer Landeigentümerin in Herzogenbuchsee recht gegeben. Die Gemeinde zog den Kürzeren. (Archivbild)
    Das Berner Verwaltungsgericht hat einer Landeigentümerin in Herzogenbuchsee recht gegeben. Die Gemeinde zog den Kürzeren. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

    Das Verwaltungsgericht kritisierte vor allem die Standortevaluation und gewichtete Eigentumsrechte höher als die Gemeindeautonomie, wie der Gemeinderat Herzogenbuchsee und der Verbandsrat der Feuerwehr Buchsi-Oenz am Freitag mitteilten.

    Insbesondere sei nicht vorrangig geprüft worden, ob auf einer eigenen Parzelle in der Bauzone Platz für den Neubau vorhanden gewesen wäre. Zudem seien die Kriterien bei der Interessenabwägung im Vergleich zu anderen Umzonungen unsorgfältig angewendet worden.

    Die Stimmberechtigten der Gemeinde hatten der Einzonung des Landwirtschaftsareals im Juni 2021 an der Urne zugestimmt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte die Zonenplanänderung im August 2022.

    Eine der beiden Landeigentümerinnen wehrte sich gegen die drohende Enteignung sowie den Abbruch des Bauernhauses mit zwei Wohnungen. Sie wandte sich an die kantonale Direktion für Inneres und Justiz, welche die Umzonung im September 2024 aufhob. Die Gemeinde reichte darauf Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

    Ob der Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen wird, ist unklar. Man müsse davon ausgehen, dass die Chancen vor dem höchsten Gericht noch geringer wären, heisst es in der Mitteilung.

    In erster Linie müsse der Feuerwehrverband als Planungsberechtigter nun klären, ob eine Beschwerde sinnvoll erscheine. Falls ja, müsste der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss treffen und bis Mitte August Beschwerde erheben.

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