FDP Luzern fordert Überprüfung von Lohnfortzahlung bei Krankheit

FDP.Die Liberalen Luzern
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Luzern,

FDP-Kantonsrat Georg Dubach hat ein Postulat eingereicht, das eine Überprüfung der kantonalen Regelung zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall verlangt.

FDP Luzern Dubach
Georg Dubach, FDP Luzern. - zVg

Der Kanton Luzern gewährt seinen Mitarbeitenden derzeit eine 100-prozentige Lohnfortzahlung über bis zu 730 Tage, ohne Rückversicherung und ohne Kostenbeteiligung der Mitarbeitenden.

Damit gehört Luzern zusammen mit Basel-Landschaft zu den wenigen Kantonen mit einer derart weitgehenden Regelung.

«Das bestehende System ist historisch gewachsen, entspricht aber zunehmend nicht mehr den Lösungen anderer Kantone», sagt FDP-Kantonsrat Georg Dubach, Triengen.

«Mit dem Postulat verlangen wir keine Vorfestlegung, sondern eine fundierte Auslegeordnung als Grundlage für sachliche und verantwortungsvolle Entscheide.»

Klärungsbedarf bei Gemeinden

Ein zentrales Anliegen des Postulats betrifft die Situation in den Gemeinden.

Während für Lehrpersonen kantonale Vorgaben zur vollen Lohnfortzahlung gelten, bestehen für andere Gemeindeangestellte häufig abweichende und tiefere Regelungen.

Diese Ungleichbehandlung führt zu rechtlicher Unsicherheit und stellt Gemeinden vor finanzielle sowie organisatorische Herausforderungen.

Die FDP fordert deshalb, dass der Regierungsrat prüft, wie eine rechtssichere und konsistente Lösung für alle Gemeinden geschaffen werden kann.

Kosten transparent machen, Alternativen prüfen

Mit dem Abschluss des Projekts OE17 liegen erstmals die notwendigen Daten vor, um die tatsächlichen Kosten der Lohnfortzahlung und der Stellvertretungen bei längeren Ausfällen transparent darzustellen.

Das Postulat verlangt eine faktenbasierte Analyse dieser Kosten sowie eine Prüfung alternativer Versicherungsmodelle, um die Budgetbelastung der Dienststellen zu reduzieren und die personelle Flexibilität zu erhöhen.

Für die FDP.Die Liberalen ist klar: Die Diskussion über die Lohnfortzahlung muss sachlich, vergleichend und datenbasiert geführt werden.

Die FDP setzt sich für ein modernes, faires und finanzierbares Personalrecht ein, das sich an bewährten interkantonalen Standards orientiert und den Gemeinden sowie dem Kanton langfristige Planungssicherheit bietet.

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Kommentare

User #4371 (nicht angemeldet)

Der Kanton Luzern würde sich ins eigene Bein beissen. 2022 wurde die Ersatzrente für 62-jährige die in Pension gehen gestrichen, seither gibt es vermehrt Angestellte die gesundheitliche angeschlagen für 2 Jahre krank geschrieben werden. Es gab diverse Warnungen, die eine Verlagerung von der Frühpension zu Krankheit und Invalidität voraussagten. Mit der Änderung der Krankheitsregelung würde der Kanton die letzte positive Sozialleistung begraben. Die Pensionskassen-Leistungen, die Wertschätzung für jahrzehntelange Arbeitstreue, gerechte Zulagen für Nacht- und Wochenend-Arbeit, usw. wurde die letzten 20 Jahre gesenkt oder abgeschafft. Nur der Regierungsrat und die Kantonsräte erlauben sich besser Entschädigen zu lassen.

User #2768 (nicht angemeldet)

Ist der von der iv?

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