Die Luzerner Regierung erklärt aufgrund von Überlastung erneut die Asyl-Notlage. Der Kanton kann so Unterbringungsplätze für Schutz- und Asylsuchende schaffen.
Asylunterkunft
Asylunterkunft. (Symbolbild) - keystone

Weil der Kanton Luzern den Ansturm von Schutz- und Asylsuchenden fast nicht mehr bewältigen kann, hat die Luzerner Regierung erneut die Asyl-Notlage ausgerufen. Damit kann der Kanton «dringend benötigte» Unterbringungsplätze für Schutz- und Asylsuchende schaffen. Denn die Bestehenden sind zu weiten Teilen ausgelastet.

Mit der Ausrufung der Notlage sollen alle involvierten kantonalen Dienststellen rasch agieren und benötigte Ressourcen bereitstellen können, wie die Luzerner Regierung am Montag mitteilte.

Aufgrund der Prognose des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei damit zu rechnen, dass dem Kanton Luzern 2024 1440 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren und 1200 Personen mit Schutzstatus S zugewiesen würden, heisst es weiter.

Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten sind laut Regierung praktisch ausgelastet. Die wegen befristeten Mietverträgen wegfallenden Plätze sowie der «sehr angespannte Wohnungs- und Immobilienmarkt im Kanton Luzern» erschwerten die Situation.

Taskforce zur Bewältigung

Um die angespannte Situation bewältigen zu können ruft die Regierung nicht nur die Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich aus. Sie beruft auch eine Taskforce ein. Diese soll die Aktivitäten koordinieren. Der kantonale Führungsstab werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingesetzt, heisst es.

Asylunterkunft
Asylunterkunft. (Symbolbild) - keystone

Die Regierung weist darauf hin, dass das im Kanton Luzern geltende Zuweisungssystem für die Gemeinden mit Ersatzabgaben bis auf Weiteres nicht reaktiviert werde. Dennoch bleibe die Bewältigung der Situation eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden.

Um die Unterbringung aller Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können, muss der Kanton laut Regierung auch wieder auf Zivilschutzanlagen als Notunterkünfte zurückgreifen. Erst kürzlich wurde beispielsweise eine Notunterkunft in der Zivilschutzanlage in Schenkon LU in Betrieb genommen.

Wiederholte Ausrufung der Notlage

Es ist nicht das erste Mal, dass der Kanton Luzern die Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich ausruft. Bereits im März 2022 hatte er die Notlage für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine ausgerufen, welche er im November dann auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausweitete. Im August 2023 konnte die Regierung die Notlage schliesslich wieder aufheben.

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