Im Kanton Baselland erlassen immer mehr Gemeinden aufgrund der Trockenheit ein Feuerwerk-Verbot am 1. August.
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Ein Feuerwerk (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Baselbieter Gemeinden erlassen ein Feuerwerk-Verbot am 1. August.
  • Hintergrund ist die Brandgefahr infolge der anhaltenden Trockenheit.

Immer mehr Gemeinden im Kanton Baselland verbieten wegen der anhaltenden Trockenheit das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August. So gilt beispielsweise ab sofort in der Region Liestal ein Feuerwerkverbot.

Dazu zählen Arisdorf, Bubendorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg, Itingen, Lausen, Liestal, Lupsingen, Seltisberg und Ziefen. Dies teilte die Stadt Liestal am Mittwoch, 27. Juli 2022, mit. Auch Himmelslaternen dürfen nicht verwendet werden.

Auch die Gemeinden Aesch, Reinach, Biel-Benken, Sissach, Duggingen oder Laufen haben bereits ein Feuerwerkverbot erlassen. Somit gehen die Gemeinden weiter als der Kanton Baselland.

Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Demnach gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Wer Feuerwerk abbrennt, muss mindestens 200 Meter von einem Wald entfernt stehen.

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