In Baselland sollen an Bauten ausserhalb der Kernzonen Solaranlagen angebracht werden können, sofern diese «genügend angepasst» seien.
Solarstrom
Ein Dach mit einer Solaranlage. (Symbolbild) - keystone
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Die Lockerung der Richtlinien betrifft nur einen kleinen Teil der Bauten im Kanton, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch, 8. Juni 2022, mitteilte. Bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen könnten heute bereits bewilligungsfrei Solaranlagen installiert werden. Eine einfache Meldung genüge.

Etwas schwieriger ist es in ISOS-A-Gebieten. Das sind Schweizer Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Hier scheiterten Projekte zum Teil am Veto der Kantonalen Denkmalpflege. Mit der Anpassung der Richtlinien werden die Voraussetzungen für Bauten ausserhalb der Kernzonen nun aber gelockert. Dort sollen nun neu Solaranlagen möglich werden, sofern diese «optisch genügend angepasst würden».

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