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Baselbieter Regierung will Steuersenkung für Öko-Fahrzeuge

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Die Baselbieter Regierung will Steuerermässigungen für energieeffiziente Fahrzeuge. So sollen elektrische und Wasserstoff-Fahrzeuge zusätzlich gefördert werden.

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Die Fahne des Kantons Basel Landschaft in den Strasssen von Liestal - Keystone

Dazu hat er eine entsprechende Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer an den Landrat überwiesen.

Die Gesetzesrevision richte sich nach der kantonalen Klimastrategie aus, schreibt die Regierung am Mittwoch, 7. Juni 2023.

Ausschlaggebend für die Motorfahrzeugsteuern sind das Gewicht und der CO2-Ausstoss. Für emissionsarme Personenwagen wird der Bonus ab 2024 von 300 auf 450 Franken erhöht.

Autos mit reinem Elektro- und Wasserstoffantrieb und Hybridfahrzeug erhalten diese Ermässigung, sobald sie in Verkehr gesetzt werden sowie für die drei Folgejahre.

Ein wirksamer Anreiz für den Erwerb energieeffizienter Fahrzeuge

Bei Lieferwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb werden neu Steuerermässigungen von 450 Franken für die ersten vier Jahre gewährt.

Lastwagen und Sattelschlepper mit solchen Antrieben erhalten neu für sechs Jahre eine Steuerreduktion von 75 Prozent.

Damit werde ein wirksamer Anreiz für den Erwerb solcher Fahrzeuge geschaffen, heisst es in der Mitteilung.

Für Elektro- und Wasserstoff-Motorräder ist neu eine Steuerermässigung von einem Drittel auf die Gewichtssteuer vorgesehen.

Die Steuerzuschläge bleiben unverändert

Emissionsarme Personenwagen mit einem CO2-Ausstoss von 70 bis 129 Gramm pro Kilo erhalten bis 2026 eine Steuerermässigung von 150 Franken, die nach einer Übergangsfrist Ende 2026 aufgehoben wird.

Die Steuerzuschläge betragen unverändert maximal 300 Franken.

Alle Steuerermässigungen werden bei den genannten Fahrzeugtypen so lange gewährt, bis sie sich auf dem Markt durchgesetzt haben, wie die Regierung weiter schreibt.

Keine Förderung für Hybridfahrzeuge ab 2029

Sofern nach drei aufeinanderfolgenden Jahren 40 Prozent der neu in den Verkehr gesetzten Fahrzeuge Elektro- oder Wasserstoffantrieb aufweisen, werden die Ermässigungen im Folgejahr aufgehoben.

Hybridfahrzeuge sollen ab 2029 keine Förderung mehr erhalten.

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