Seon wählt neues Mitglied des Wahlbüros
Wie die Gemeinde Seon mitteilt, findet am 3. März 2024 eine Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025.

Frau Andrea Callegher hat den Rücktritt als Mitglied des Wahlbüros (Stimmenzählerin) mitgeteilt.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 wurde auf den 3. März 2024 festgelegt.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss Paragraf 29a des Gesetzes über die politischen Rechte GPR und Paragraf 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte VGPR von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Freitag, 19. Januar 2024, 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung.
Nachmeldefrist kann angesetzt werden
Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.










