Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg informiert, müssen Eigentümer von Grundstücken bis zum 8. Juli 2023 ihre Bepflanzungen auf die vorgeschriebene Länge kürzen.
Dorfschild «Herzlich willkommen» bei Möriken-Wildegg.
Dorfschild «Herzlich willkommen» bei Möriken-Wildegg. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die in das Strassengebiet hineinragenden Bepflanzungen auf eine Höhe von 4,5 Meter respektive 2,5 Meter bei Gehwegen zurückzuschneiden.

Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt sind.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,6 und 3 Meter gewährleistet sein.

Das Zurückschneiden ist bis am 8. Juli 2023 vorzunehmen.

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