Grabräumung in Wohlen

Chantal Siegenthaler
Chantal Siegenthaler

Wohlen,

Ab 1. März 2020 werden in Wohlen wiederum Gräber geräumt. Die Angehörigen sind berechtigt, allfällige von ihnen gewünschte Gegenstände vorgängig zu entfernen.

Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch

Die Angehörigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass ab dem 1. März 2020 die folgenden Gräber geräumt werden: Erdreihengräber (E01) der bis 1994 verstorbenen Personen (gesamter Schild). Beim alten Gemeinschaftsgrab (GG01) werden zudem turnusgemäss die Schriftplatten der bis und mit 1994 verstorbenen Personen entfernt.

Die Angehörigen sind berechtigt, allfällige von ihnen gewünschte Gegenstände (Grabsteine, Bepflanzungen etc.) vorgängig zu entfernen.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Wohlen (Tel. 056 619 12 90).

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