Ein Mann, der 2017 mehrmals mit einem Küchenmesser auf seine Partnerin einstach, erhält keine stationäre Therapie. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Häusliche Gewalt gegen Männer
Ein Mann steht mit zusammengehaltenen Händen vor einem Fenster. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2017 stach ein Mann wiederholt mit einem Küchenmesser auf seine Partnerin ein.
  • Nun wird definitiv keine stationäre therapeutische Massnahme für ihn angeordnet.
  • Zwar leide er an Schizophrenie, diese sei aber erst zwei Jahre nach der Tat ausgebrochen.

Es wird definitiv keine stationäre therapeutische Massnahme für einen Mann angeordnet, der 2017 mit einem Küchenmesser auf seine Partnerin einstach. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Luzerner Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen.

Das Bundesgericht kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilte Eritreer Schizophrenie habe. Die Krankheit sei jedoch erst zwei Jahre nach der Tat ausgebrochen und diagnostiziert worden.

Die Tat des zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilten Mannes hänge nicht mit der Störung zusammen. Dies wäre aber die Voraussetzung für die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme.

Der Eritreer verletzte seine damalige Partnerin schwer. Sie überlebte dank einer Notoperation. Das Gericht sprach neben der Strafe eine Landesverweisung von zwölf Jahren aus.

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