Bundesgericht lehnt Rekurs gegen Experten ab
Das Bundesgericht stellte sich hinter einen Experten, der Untersuchungen im Zusammenhang mit tödlichem Stromschlag im Hafen von La Neuveville BE durchführte.

Die Beschwerdeführenden warfen dem Sachverständigen Befangenheit vor. Bereits vor dem bernischen Obergericht waren sie mit ihrem Rekurs abgeblitzt. Das Bundesgericht befand die obergerichtlichen Erwägungen als schlüssig, wie aus den am Donnerstag, 16. Juni 2022, publizierten Urteilen hervorgeht.
Die Aussagen des Experten gäben keinen Anlass, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln, heisst es darin. Dass der Sachverständige Mängel an der Elektroinstallation gefunden habe, könne man ihm nicht als Parteilichkeit vorwerfen.
Wenn ein Gutachter Schlussfolgerungen formuliere, die für eine der Parteien negativ seien, so sei dies kein Ablehnungsgrund. Ausserdem sei ein Richter auch nicht an die Schlussfolgerungen eines Experten gebunden, argumentierten die Lausanner Richter.
Stromschlag aufgrund eines defekten Kabels
Im Mai 2017 kamen zwei Frauen und ein Hund im Hafen von La Neuveville ums Leben. Die beiden Frauen wollten den ins Wasser gefallen Hund retten. Dabei erlitten sie aufgrund eines defekten Kabels einen Stromschlag.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass Nachlässigkeiten bei den elektrischen Installationen der Steckdosen im Hafen zum Tod der Frauen geführt haben könnten. Die Gemeinde betreibt die elektrischen Anlagen des Hafens.
Das Rechtsverfahren ist komplex, es müssen verschiedene Experten konsultiert werden. Auch gut fünf Jahre nach dem tragischen Vorfall steht noch kein Gerichtstermin fest.
(Urteile 1B_653/2021, 1B_657/2021, 1B_569/2021)