Langenthaler Fasnacht 2020 – vollständige Absage
Auf der Grundlage der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurde die diesjährige Fasnacht vollständig abgesagt.

Heute Morgen erliess der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Gemäss dieser Verordnung ist es in der ganzen Schweiz verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, bei der sich mehr als 1'000 Personen aufhalten, durchzuführen.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1'000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Nach einer kurzfristig durchgeführten gemeinsamen Besprechung zwischen Vertretungen der LFG, des Gemeinderates und Herrn Marc Häusler, Regierungsstatthalter, wurde zur Unterstützung der Bemühungen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung beschlossen,
– dass die diesjährige Fasnacht in Langenthal vollständig abgesagt wird. Es sind damit in Langenthal, aber gemäss Herrn Regierungsstatthalter Häusler auch im ganzen Oberaargau, alle Fasnachtsaktivitäten und -festivitäten im Freien und in Restaurants etc. ab sofort vollständig bis zum Ende der Fasnachtszeit untersagt. Dies betrifft zum Beispiel die Gönnerabendveranstaltungen von heute Freitagabend, die offizielle Fasnachtseröffnung am Samstag in der Marktgasse, das grosse Monsterkonzert am Samstagabend in der Marktgasse vor dem Choufhüsi, den Fasnachtsumzug am Sonntag, aller Schnitzelbankrundkurse in den Restaurants, den Kinderumzug am Montag etc. Betroffen sind aber auch Darbietungen der Fasnachtscliquen im Freien und in Restaurants etc., welche ebenfalls nicht zugelassen sind. Und auch die Veranstaltungen im Stadttheater im Zusammenhang mit der Fasnacht finden nicht statt.
– dass alle Einzelbewilligungen für die Gastronomie (Standverkäufe etc.) per sofort vollumfänglich widerrufen sind.
– dass die publizierten Freinächte abgesagt sind.
– dass die publizierten Verkehrseinschränkungen im Zentrum von Langenthal nicht umgesetzt werden.
Öffentlicher Raum für Darbietungen jeglicher Art darf nicht benutzt werden
Die Kantonspolizei ist angehalten, dafür zu sorgen, dass die Folgen der vollständigen Absage der Langenthal Fasnacht umgesetzt werden. Dabei wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass die ordentlichen Bestimmungen zur Nachtruhe gelten, und dass der öffentliche Raum generell für Darbietungen jeglicher Art (Fasnachtscliquenauftritte etc.) nicht benutzt werden darf.
Der Gemeinderat, die LFG und das Regierungsstatthalter danken für das Verständnis für die getroffenen Anordnungen. Sie sind einschneidend, erfolgen aber im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor dem Coronavirus.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Reto Müller, Stadtpräsident (079 376 91 84), gerne zur Verfügung.