Wie die Gemeinde Reisiswil informiert, hat der Gemeinderat am 17. Januar 2022 beschlossen, die Gebührenverordnung für die Abwasserentsorgung anzupassen.
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Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay
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An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 wurde das Abwasserentsorgungsreglement genehmigt. Dieses ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Der Gemeinderat hat die dazugehörende Gebührenverordnung an seiner Sitzung vom 17. Januar 2022 rückwirkend per 1. Januar 2022 erlassen.

Folgende Anpassungen wurden beschlossen: Art.1 Wiederkehrende Grund- und Regenabwassergebühr. Die Grundgebühr pro Wohnung beträgt 220 Franken (bisher 200 Franken). Die Grundgebühr pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb beträgt 300 Franken (unverändert) und die Gebühr für die Einleitung von Regenabwasser von Hof- und Dachflächen sowie von Strassenflächen in Leitungsanlagen der Gemeinde beträgt 0,25 Franken pro Quadratmeter der einzuleitenden Flächen (neu).

Art. 2 Wiederkehrende Verbrauchsgebühr. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Abwasseranfall beträgt 2,10 Franken(bisher 3,20 Franken). Wo kein Wasserzähler zur Ermittlung des verbrauchten Wassers eingebaut ist, wird ein Verbrauch pro Kopf und Jahr von 62 Kubikmeter berechnet.

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