Abfallgebühren in Aarwangen werden angepasst
Ab 1. Januar 2026 treten in Aarwangen neue Abfallregeln und Gebührentarife in Kraft, um das Abfallwesen kostendeckend zu finanzieren.

Wie die Gemeinde Aarwangen mitteilt, ist die Abfallentsorgung eine Spezialfinanzierung. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben, welche in Zusammenhang mit dem Abfallwesen stehen, nur dieser Spezialfinanzierung zugeordnet und sind damit zweckgebunden.
Die Ausgaben im Abfallwesen für Sammlung, Transport, Verwertung, Entsorgung und Sammelstellen werden durch die Einnahmen aus den Grund- und Benutzungsgebühren gedeckt.
Damit das Abfallwesen beziehungsweise die Abfallentsorgung gewährleistet werden kann, muss diese kostendeckend sein. Um diese Kostendeckung zu sichern und um der übergeordneten Gesetzgebung zu entsprechen, mussten die kommunalen Abfallerlasse angepasst werden.
Im Bereich Abfall gibt es in der Gemeinde zwei kommunale Erlasse Abfallreglement und Abfallverordnung mit Gebührentarif. Sowohl das Reglement als auch die Verordnung wurden überarbeitet. Sie treten beide am 1. Januar 2026 in Kraft.
Welches sind die wesentlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2026?
Das Abfallwesen ist seit mehreren Jahren nicht mehr kostendeckend und weist Aufwandüberschüsse aus, welche durch das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung gedeckt werden konnten.
Der Bestand des Eigenkapitals ist nun so weit aufgebraucht, dass Anpassungen vorgenommen werden müssen. Es wurden zuerst die Ausgaben geprüft, wo jedoch nur marginales Einsparungspotential ausgemacht werden konnte.
Durch die grosse Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist es damit unumgänglich, mehr Einnahmen zu generieren und dazu die Grund- und Benützungsgebühren zu erhöhen, damit das Abfallwesen wieder kostendeckend geführt werden kann. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.










