In Malans müssen die leer stehenden Wohnungen und Häuser, welche am 1. Juni 2022 zur Miete oder zum Verkauf stehen, der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Das Gemeindehaus Malans.
Das Gemeindehaus Malans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Malans informiert, hat das Bundesamt für Statistik die Gemeinden beauftragt, per Stichtag 1. Juni 2022 alle leer stehenden Wohnungen zu zählen. Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen, Architektinnen und Architekten und so weiter werden gebeten, der Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail umgehend die leer stehenden Wohnungen und Häuser zu melden, welche am 1. Juni 2022 in Malans zur Miete oder zum Verkauf bereitstehen.

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