Wie die Gemeinde Malans bekannt gibt, wurde am 26. Oktober 2023 den revidierten Planungsmitteln mit 165 Ja- zu 18 Nein-Stimmen zugestimmt.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Malans.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Malans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der von 241 Stimmbürgern ausserordentlich gut besuchten Gemeindeversammlung vom 26. Oktober 2023 wurde eingehend über die Teilrevision der Ortsplanung Teil Siedlung beraten.

Insbesondere die Totalrevision des Baugesetzes sorgte für einigen Diskussionsbedarf.

Nach rund vierstündiger Beratung wurde die Teilrevision der Ortsplanung schlussendlich mit grossem Mehr verabschiedet.

Aufgrund der Änderungen der übergeordneten eidgenössischen und kantonalen Raumplanungsgesetzgebung hat der Kanton die Gemeinden angewiesen, ihre Ortsplanungen zu überprüfen und den neuen Anforderungen anzupassen.

Anpassungen beim Baugesetz

Gestützt auf diese Vorgaben sowie das im Jahr 2019 durch den Gemeindevorstand erlassene Kommunale Räumliche Leitbild (KRL) wurde in den vergangenen drei Jahren der Zonen- und der Gestaltungsplan der Gemeinde Malans in verschiedenen Punkten entsprechend überarbeitet.

Ergänzend dazu wurde das Baugesetz einer Totalrevision unterzogen.

Nebst den auch hier notwendigen Anpassungen aufgrund der geänderten übergeordneten Gesetzgebung wurden zusätzlich Änderungen aufgrund der Praxiserfahrungen der Baukommission vorgenommen.

Im Rahmen der Detailberatung der Teilrevision hat die Gemeindeversammlung insbesondere beim Baugesetz verschiedene Anpassungen vorgenommen.

Umzonung des Parkplatzes Karlihof abgelehnt

Abgelehnt hat es die Gemeindeversammlung, im Zonenplan Festlegungen bezüglich Sicherstellung der Verfügbarkeit von bereits eingezontem Bauland vorzusehen.

Ebenfalls keine Zustimmung fand der Antrag des Gemeindevorstandes um Umzonung des Parkplatzes Karlihof samt angrenzendem Wäldchen in die Gewerbezone.

Den revidierten Planungsmitteln hat die Gemeindeversammlung schlussendlich mit 165 zu 18 Stimmen zugestimmt.

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