Weggis plant die Abstimmung über die Rückzonungen auf März 2023
Der Kanton Luzern hat in seiner Rückzonungsstrategie die Grundstücke in der Gemeinde Weggis bezeichnet, welche rückgezont werden müssen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die kommunale Abstimmung über die kantonale Rückzonungsstrategie der im letzten Jahr gestarteten Ortsplanungsgesamtrevision vorzuziehen. Im Rahmen der laufenden Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen hat sich gezeigt, dass die Rückzonungen nicht in die Gesamtrevision miteinbezogen werden können.
Weggis kann handlungsfähig werden für kommende Ortsplanungsgenerationen
Das kantonale Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement hält dazu fest «Es liegt im Ermessen der Gemeinde, die Rückzonungen bereits früher als Teilrevision der Ortsplanung umzusetzen.»
Mit dieser vorgelagerten Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie wird ermöglicht, dass die Gemeinde Weggis eine gesetzeskonforme Ortsplanung erhält. Dadurch kann sie in den kommenden Ortsplanungsgenerationen wieder handlungsfähig werden.
Bauzonen sind zu dimensionieren und zu reduzieren
Gemäss des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes sind die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Damit werden der haushälterische Umgang mit dem Boden, der Kulturlandschutz sowie der Zersiedlungsstopp unterstützt.
Diese Gesetzesanpassung wurde am 3. März 2013 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen, in Weggis mit 1054 Ja- gegen 698 Nein-Stimmen. Nun müssen sich die Kantone und die Gemeinden dieser Aufgabe seit Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014 stellen.
21 Gemeinden sind im Kanton Luzern betroffen
Im Kanton Luzern hat die zuständige Dienststelle Raum und Wirtschaft 21 Gemeinden bezeichnet, die – auch bei einem angenommenen hohen Bevölkerungswachstumsszenario bis 2035 – noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als so genannte «Rückzonungsgemeinden» gelten.
Diese Gemeinden sind über den ganzen Kanton verteilt. Zu den Gemeinden zählen Aesch, Altbüron, Altwis, Büron, Entlebuch, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Rain, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Schwarzenberg, Triengen, Vitznau, Wauwil, Weggis und Zell.
Der Kanton legt die Rückzonungsflächen fest
Gestützt auf das Bundesgesetz, den Kantonalen Richtplan 2015 und das Kantonale Planungs- und Baugesetz hat der Kanton Luzern seit Juni 2018 unter Anhörung der jeweiligen Gemeinde die potenziellen Rückzonungsflächen festgelegt. Die Parzellen wurden bezüglich der raumplanerischen Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit mit diversen Kriterien geprüft.
Zu den Kriterien zählen die unüberbaute Bauzonenfläche, Lage innerhalb der Gemeinde, periphere Lage in der Bauzone, fehlende Erschliessung nach Art. 19 RPG, Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, erschwerte Bebaubarkeit, lange Bauzonendauer, fehlenden Bauabsichten sowie kein bewilligter Bebauungs- oder Gestaltungsplan.
Ein kantonale Vorprüfung und Mitwirkung findet Anfang 2022 statt
Der Zeitplan für die Umsetzung der kantonale Rückzonungsstrategie auf Gemeindeebene sieht nun vor, dass die entsprechenden Unterlagen im ersten Quartal 2022 der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Vorprüfung eingereicht werden. Parallel dazu wird auch die öffentliche Mitwirkung anlaufen.
Mitte 2022 ist geplant, die Teilrevision Umsetzung Rückzonungsstrategie öffentlich aufzulegen, danach gibt es ein Zeitfenster für Einspracheverhandlungen. Anschliessend kann die Vorlage zur Urnenabstimmung aufbereitet werden. Diese soll im März 2023 stattfinden.