Wie die Gemeinde Greppen mitteilt, richtet sie für den Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich eigene Förderbeiträge von bis zu 20'000 Franken aus.
Das Gemeindehaus in Greppen.
Das Gemeindehaus in Greppen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der Gemeindeversammlung vom 19. Mai 2022 hat die Bevölkerung von Greppen das Reglement zum Förderprogramm für kommunale Beiträge bezüglich Energieeffizienz und Energieeinsparung (RFE) genehmigt.

Mit dem auf lange Frist angelegten Energiefonds, welcher aus den jährlichen Einnahmen der Konzessionsgebühren des Elektrizitätswerks Schwyz (EWS) besteht, sollen in Greppen Massnahmen für mehr Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert und finanziert werden.

Ziele der Massnahmen

Förderungswürdige Projekte sind hauptsächlich Massnahmen, mit welchen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden sollen:

Die Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden soll verbessert werden.

Erneuerbarer Energie sollen produziert werden beziehungsweise es soll mit erneuerbaren Energien gekühlt und geheizt werden (etwa thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Luft/Wasser-Wärmepumpen, automatische Holzfeuerungsanlagen)

Zudem möchte man den Anschluss an den Fernwärmeverbund fördern.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

In sachlicher Hinsicht müssen zur Förderung einer Massnahme folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Massnahme wird auf dem Gebiet der Gemeinde Greppen ausgeführt.

Projektierung und Ausführung entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.

Beiträge werden an natürliche und juristische Personen sowie an öffentliche Körperschaften für Massnahmen innerhalb der Gemeinde Greppen ausgerichtet.

Beiträge pro Produktionseinheit oder Einmalvergütungen möglich

Die Gemeinde Greppen fördert grundsätzlich ohne weitere Prüfung sämtliche förderungswürdigen Projekte gemäss dem Energieförderreglements, sofern durch den Kanton Luzern oder durch eine Stiftung wie klik, Pronovo, myclimate, EVU's oder ProKilowatt entsprechende Fördermittel bewilligt und ausbezahlt wurden.

Zudem sind Beiträge pro Produktionseinheit EVS (früher KEV) oder Einmalvergütungen (EIV respektive KLEIV und GREIV) möglich.

Wird das Projekt weder durch den Kanton noch durch eine andere im Reglement aufgeführte Institution gefördert, obwohl das Projekt die Ziele gemäss Energieförderreglement anstrebt, kann ein schriftlicher Antrag zuhanden des Gemeinderates Greppen eingereicht werden.

Die Gemeinde ist vor Baubeginn zu informieren

Die Fördermittel der Gemeinde Greppen betragen in den meisten Fällen 50 Prozent der seitens des Kantons oder der Institution ausgerichteten Beiträge.

Die Gemeinde ist vor Baubeginn der Massnahme mittels Kopie des Fördergesuches über das Vorhaben zu informieren.

Sobald die Massnahme abgeschlossen ist und der Förderbeitrag des Kantons beziehungsweise der entsprechenden Institution ausbezahlt wurde, ist der Gemeinde Greppen eine Kopie des Zahlungseingangs des ausbezahlten Beitrages einzureichen.

Die Gemeinde wird danach dem Gesuchsteller den entsprechenden Beitrag gemäss Energieförderreglement überweisen.

Die Obergrenze liegt bei 20'000 Franken

Einzelne Antragsteller können gesamthaft höchstens 20'000 Franken beanspruchen, da dies die Obergrenze des Gemeindebeitrages ist.

Ausnahmen bilden Gesuche nach Artikel 8.5 des Reglements, diese werden mit maximal 2500 Franken unterstützt.

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