Wie die Gemeinde Zumikon meldet, hat der Gemeinderat den Vertragsentwurf für das Fuss- und Fahrwegrecht in Geissacher befürwortet.
Der Dorfplatz in Zumikon.
Der Dorfplatz in Zumikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat erteilte im Oktober 2022 die baurechtliche Bewilligung für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Mehrzweckraum auf dem Grundstück Nummer 4969 am Geissacher in Zumikon.

Im aktuell geltenden kommunalen Verkehrsrichtplan ist eine Fusswegverbindung eingetragen, welche das Baugrundstück quert und die direkte Quartierverbindung zum Zentrum sicherstellen soll.

Das entsprechende Fusswegrecht zugunsten der Gemeinde Zumikon und damit der Öffentlichkeit ist bereits seit 1976 zulasten des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen.

Gemeinderat hat den Vertragsentwurf genehmigt

In den vergangenen Monaten (Stand 15. Februar 2024) wurde ein Vertragsentwurf zur Sicherung des entsprechenden Flächenbedarfs für die Fusswegverbindung sowie für deren Ausgestaltung und für die Regelung über den baulichen und betrieblichen Unterhalt ausgearbeitet.

Demnach wird der Gemeinde ein entschädigungsfreies Fuss- und Fahrwegrecht sowie ein Durchleitungsrecht für die Wasserversorgung in Form einer Dienstbarkeit eingeräumt, welche im Grundbuch eingetragen wird.

Der Gemeinderat hat den entsprechenden Vertragsentwurf genehmigt.

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