

Zollikon: Keine Lohndifferenz zwischen Frau und Mann

Letztes Jahr traten die Änderungen des Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft. Seither müssen Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Konkret geht es bei der Analyse darum, ob einer Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger Lohn bezahlt wird als ihrem Arbeitskollegen oder umgekehrt. Die Lohngleichheitsanalyse soll aufzeigen, ob eine systematische geschlechterbedingte Lohndiskriminierung existiert.
Die Gemeinde Zollikon hat diese Lohngleichheitsanalyse basierend auf dem Referenzmonat März 2021 während der Berichtsperiode 1. Juni 2020 bis 30. Juni 2021 durchgeführt.
Basis bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 451 Mitarbeitende, Schule, Wohn- und Pflegeheim Blumenrain, Gemeindeverwaltung, davon 291, 64.5 Prozent Frauen und 160, 35.55 Prozent, Männer.
Dem Standard-Analysemodell gibt es keine Lohndifferenz
Im Durchschnitt verdienen Frauen in Zollikon 12.1 Prozent weniger als Männer. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 3.6 Prozent weniger.
Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist bei null.
Dies bedeutet somit, dass zwischen Frauen und Männer gemäss dem Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.
Die Ergebnisse wurden der Revisionsgesellschaft OBT zur formellen Prüfung vorgelegt. Sie kommt dabei ebenfalls zum Schluss, dass es keine Hinweise auf eine Ungleichheit gibt. Hier finden Sie den Bericht über die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse.