Meilen

Vorderer Pfannenstiel in Meilen wird erweitert

Gemeinde Meilen
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Goldküste,

Der Durchgangsplatz Vorderer Pfannenstiel in Meilen ist sanierungsbedürftig und soll erweitert werden.

Die Gemeindeverwaltung in Meilen.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen. - Nau.ch / Kilian Marti

Im Gebiet Vorderer Pfannenstil an der Stuckistrasse in Meilen besteht ein Durchgangsplatz für Fahrende, der im Eigentum des Kantons Zürich ist. Das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze wurde 2003 vom Bundesgericht anerkannt.

Zudem wurde bestimmt, dass dieses Recht durch die Raumplanung gesichert werden muss. Der Durchgangsplatz ist deshalb im Regionalen Richtplan Pfannenstil festgesetzt, aber er ist sanierungsbedürftig und soll erweitert werden.

Es wurde vom Kanton eine Machbarkeitsstudie erstellt, in Zusammenarbeit mit Meilen als Standortgemeinde und den Fahrenden-Organisationen, dann ein Vorprojekt und daraufhin ein Richtprojekt für den kantonalen Gestaltungsplan.

Unter der Saison wird die Nutzung des Platzes als Durchgangsplatz beschränkt sein

Um die Mindestanforderungen für einen Durchgangsplatz zu erfüllen, sieht der Gestaltungsplan vor, das Areal mit einem Zaun beziehungsweise einer Wildhecke einzufrieden sowie mit einer Sanitärbaute und Ver- und Entsorgungseinheiten auszurüsten. Ein abschliessbares Tor sowie ein von der Gemeinde Meilen zu erlassendes Betriebsreglement regeln das Zufahrts- und Zutrittsrecht.

Der Gemeinderat setzt sich für alle Nutzergruppen und für das Naherholungsgebiet am Pfannenstiel ein. Er nimmt deshalb zuhanden des Kantons Stellung und bittet insbesondere um die Berücksichtigung folgender Punkte: Die Saison für die Nutzung des Platzes als Durchgangsplatz für – ausschliesslich Schweizer – Fahrende soll auf die Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober beschränkt sein.

Während der Saison soll der Durchgangsplatz an acht Tagen als Parkplatz für bewilligte öffentliche Anlässe zur Verfügung stehen. Zudem soll er ausserhalb der Saison als Parkierungsfläche genutzt werden können. Der Zaun beziehungsweise die Wildhecken sollen maximal 1,2 bis 1,5 Meter hoch sein, damit Wildwechsel und Waldbäume nicht beeinträchtigt werden.

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