Das Leitbild und Pachtreglement von Zollikon treten auf den 1. Juli 2022 in Kraft.
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Der Gemeindesaal in Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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Die Gemeinde Zollikon ist Eigentümerin von rund 75 Hektaren Landwirtschaftsland. Ein überwiegender Teil dieser Flächen ist an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet, ein kleiner Teil an Vereine und Privatpersonen. Im Leitbild für das Zolliker Landwirtschaftsland werden drei Schwerpunktgebiete mit verbindlichen Vorgaben für die Grundbewirtschaftung definiert. Das Schwerpunktgebiet «Vorrang Landwirtschaft» dient der landwirtschaftlichen Produktion.

Das Schwerpunktgebiet «Landwirtschaft im Naherholungsgebiet» enthält Einschränkungen bezüglich der möglichen Kulturen sowie einen Ausschluss von Folientunnels. Im Schwerpunktgebiet «Vorrang Biodiversitätsförderung» sind nur extensive Wiesen oder Weiden zugelassen. Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf dem verpachteten Eigenland der Gemeinde beträgt 19 Prozent; er liegt damit um 50 Prozent höher als der Schweizer Durchschnitt in vergleichbaren Talzonen.

Das Pachtreglement regelt Grundsätze, Kriterien und Ablauf für die Verpachtung von Land im Eigentum der Gemeinde. Zudem enthält es grundsätzliche Vorgaben für die Erstellung der Pachtverträge und zur Bewirtschaftung der Pachtflächen. Das Reglement stellt eine transparente Zuteilung des Pachtlandes sicher. Weiter dient das Pachtreglement dazu, die Ziele der Gemeinde bezüglich ressourcenschonender Bewirtschaftung und Biodiversitätsförderung zu erreichen.

Wichtige Grundlagen dazu sind das «Leitbild Bewirtschaftung Pachtland» und das Konzept «Naturnetz Pfannenstiel». Das Eigenland der Gemeinde kann an landwirtschaftliche Personen oder an Personen und Gruppierungen ausserhalb der Landwirtschaft verpachtet werden. Leitbild und Pachtreglement treten auf den 1. Juli 2022 in Kraft.

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