Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, können für die Erneuerungswahl der Römisch-Katholischen Synode bis 8. November 2022 Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH).
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Beschluss vom 28. März 2022 hat der Synodalrat der Römisch-Katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-Katholischen Synode für die Amtsdauer 2023 bis 2027 auf den 12. März 2023 festgesetzt.

Auf die Römisch-Katholische Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach entfällt ein Mandat.

Die Wahl wird nach der Kirchenordnung (KO) in Verbindung mit dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 8. November 2022 (Datum Posteingang) der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Küsnacht, Abteilung Zentrale Dienste, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht einzureichen.

Angaben des Kandidaten

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurück­gelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bzw. Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zudem können der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Wahlvorschläge werden veröffentlicht

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Stille Wahl ist möglich

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind.

Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt. Formulare für die Wahlvorschläge sind auf der Webseite der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach zu finden.

Formulare sind auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich

Zudem können die Formulare in der Gemeinderatskanzlei der Gemeindeverwaltung Küsnacht bezogen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-Katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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