Küsnacht ZH: Littering ist neu strafbar – 80 Franken Busse
Seit August 2026 ist Littering schweizweit strafbar. In Küsnacht ZH fallen vor allem am Küsnachter Horn und an den Seeanlagen hohe Reinigungskosten an.

Am 18. und 19. September 2026 findet der nationale «Clean Up-Day» statt – ein guter Anlass, das Thema Littering genauer unter die Lupe zu nehmen.
Unter «Littering» (Englisch: Litter = Abfall), versteht man das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll in der Umwelt, statt der dafür vorgesehenen Abfalleimer zu benutzen. Dabei denken viele zunächst an extreme Beispiele, etwa an die vermüllten Strassen nach Grossveranstaltungen wie der Street Parade. Tatsächlich ist es jedoch die zunehmende Verbreitung von Littering im Alltag, die erhebliche Umweltschäden und hohe Kosten verursacht.
Den grössten Teil des Litterings in der Schweiz machen Zigarettenstummel aus. Aber auch Essensverpackungen, insbesondere von Take-away-Angeboten, sowie PET-, Aluminium- und Glasverpackungen für Getränke und Kartons tragen erheblich zum Littering bei.
Welche Folgen hat Littering?
Einerseits hat achtlos weggeworfener Abfall erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere Plastikverpackungen oder mit Schadstoffen belastete Abfälle können Toxine oder Mikroplastik in den Umweltkreislauf einbringen. Gerade die giftige Wirkung von Zigarettenstummeln wird unterschätzt: Über 7000 Chemikalien enthält eine Zigarettenkippe – eine einzige reicht aus, um 40 Liter Wasser so stark zu belasten, dass Kleinstlebewesen darin absterben.
Zudem können weggeworfene Abfälle nicht recycelt werden und gehen dem Stoffkreislauf verloren.
Neben den ökologischen Auswirkungen verursacht Littering auch enorme Kosten. Schweizweit werden jährlich rund 200 Millionen Franken für die Reinigung und Entsorgung achtlos weggeworfener Abfälle aufgewendet. Davon entfallen rund 25 Prozent auf den öffentlichen Verkehr und 75 Prozent auf Gemeinden und Städte.
In Küsnacht stehen dabei vor allem das Küsnachter Horn und weitere Seeanlagen im Fokus, besonders in der Sommerzeit äusserst beliebte Aufenthaltsorte. Entsprechend hoch sind die Kosten für die Beseitigung der dort anfallenden Abfälle. Darüber hinaus erfordern die regelmässigen Reinigungsarbeiten einen erheblichen personellen Aufwand.
Nicht zuletzt leiden auch das Ortsbild und das Sicherheitsgefühl unter herumliegendem Abfall. Verschmutzte öffentliche Räume wirken wenig einladend. Zudem können insbesondere Glasscherben oder Metallabfälle wie Aluminiumdosen zu Verletzungen führen.
Literring ist strafbar
Seit August 2026 ist Littering schweizweit als Straftatbestand geregelt. Das Wegwerfen einzelner Kleinabfälle kann mit einer Busse von Fr. 80.- geahndet werden.
Bei grösseren Mengen liegengelassenem Siedlungsabfall können Bussen von bis zu Fr. 250.- ausgesprochen werden.
Was kann ich tun?
Das Einfachste, was jede und jeder Einzelne tun kann: Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen, anstatt sie in der Natur oder im öffentlichen Raum zurückzulassen. Auch das Sensibilisieren des eigenen Umfelds für die Folgen von Littering kann einnen wichtigen Beitrag leisten!










