Küsnacht erneuert Friedhofreglement
Das revidierte Reglement tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Es berücksichtigt neue Bestattungsformen und mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, hat der Gemeinderat die Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements genehmigt. Die Änderungen treten per 1. Mai 2026 in Kraft. Die Überarbeitung des Reglements war notwendig, um den Anforderungen im Bestattungs- und Friedhofswesen gerecht zu werden.
Die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich verändert, etwa hinsichtlich alternativer Bestattungsformen, individueller Gestaltungsmöglichkeiten oder dem Weiterführen der Gräber nach Ablauf der gesetzlichen Grabruhe. Das revidierte Reglement berücksichtigt diese Entwicklungen und ermöglicht es der Gemeinde, auf Kundenwünsche angemessen reagieren zu können.










