In der Gemeinde Meilen kommt es am 28. November 2021 zu Abstimmungen. Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag von 9.30 bis 10.30 Uhr möglich.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen. - Nau.ch / Kilian Marti
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Am Sonntag, dem 28. November 2021 kommt es in der Gemeinde Meilen zu Abstimmungen. Die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe besteht in der Woche vor dem Urnengang während den normalen Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle sowie am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus.

Die Bestimmungen betreffend die Stellvertretung an der Urne können Sie den Angaben auf dem Stimmrechtsausweis entnehmen. Bei brieflicher Stimmabgabe gilt zu beachten, den Stimmzettel ausfüllen, in ein separates Couvert zu legen, dieses zukleben und mit unterschriebenem Stimmrechtsausweis zurücksenden. Zustellung mit B-Post beachten.

Es wird über drei eidgenössischen Vorlagen und eine kantonale Vorlage abgestimmt

Die kantonale Vorlage betrifft das Energiegesetz, Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014.

Die eidgenössischen Vorlagen betreffen die Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege, Pflegeinitiative; und die Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren, Justiz-Initiative».

Sowie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, Covid-19-Gesetz, Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen.

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