Der Gemeinderat hat den Gemeindeordnungsentwurf verabschiedet. Dieser wird vor der Gemeindeversammlung vom 21. Oktober um 18.30 Uhr vorgestellt.
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Blick auf Zollikon an der Zürcher Goldküste (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gemeinderat will bei der Totalrevision an bewährten Lösungen festhalten.
  • Der Gemeindeordnungsentwurf wird vor der Gemeindeversammlung am 21. Oktober vorgestellt

Der Gemeinderat hat den Gemeindeordnungsentwurf verabschiedet. Er hat dabei verschiedene Wünsche aus dem internen sowie bei den Ortsparteien und der Rechnungsprüfungskommission durchgeführten Vernehmlassungsverfahren berücksichtigt.

Insgesamt will der Gemeinderat bei der Totalrevision an bewährten Lösungen festhalten. Die Gemeindeordnung soll verschlankt werden und keine politisch-programmatischen Bestimmungen enthalten, die in ein Leitbild gehören.

Zollikon soll weiterhin eine sogenannte Versammlungsgemeinde sein, in der wichtige Geschäfte an der Gemeindeversammlung entschieden werden. Zur Erhaltung der Miliztauglichkeit der Behördenämter soll von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, vermehrt Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse an die Verwaltung zu delegieren.

Urnenabstimmung zur neuen Gemeindeordnung für den 13. Juni 2021 geplant

Der Gemeindeordnungsentwurf wird der Bevölkerung am Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 18.30 Uhr vorgängig der um 20 Uhr beginnenden Gemeindeversammlung im Gemeindesaal vorgestellt. Bis Ende November 2020 wird ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Alle Interessierten erhalten dabei die Gelegenheit, sich innert dieser Frist schriftlich zu äussern. Nach der Auswertung der eingehenden Stellungnahmen wird der Gemeinderat bis im März 2021 die definitive Urnenvorlage ausarbeiten.

Der ursprüngliche Terminplan musste aufgrund Coronavirus bedingter Verzögerungen geändert werden. Die Urnenabstimmung zur neuen Gemeindeordnung ist für den 13. Juni 2021 geplant.

Das kantonale Genehmigungsverfahren ist bis zum Inkrafttreten der Gemeindeordnung am 1. Januar 2022 durchzuführen. Da aufgrund der Vorprüfung durch das kantonale Gemeindeamt lediglich eine marginale inhaltliche Anpassung vorzunehmen war, sind im Rahmen der regierungsrätlichen Genehmigung keine Überraschungen zu erwarten.

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