Abbrennen von Feuerwerk - 26.07.2019
Die Gemeinde Zollikon ruft folgende gesetzliche Bestimmungen in Erinnerung bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk.

Im Hinblick auf die Gefahren und die geltenden Lärmimmissionen, die das Abbrennen von Feuerwerk mit sich bringen, ruft die Gemeinde Ihnen folgende gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung.
Art. 25 Polizeiverordnung der Gemeinde Zollikon vom 9. Dezember 2009: Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.
Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Ausserdem möchten die Gemeinde Sie darauf hinweisen, dass an Kinder unter 12 Jahren kein Feuerwerk abgegeben werden darf.
Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Knallkorken oder Käpsli etc. gelten nicht als Feuerwerk.