Kriens

Stadt Kriens erteilt Baubewilligung für Nidfeld-Hochhaus

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Kriens,

Wie die Stadt Kriens mitteilt, hat der Stadtrat für das Nidfeld-Hochhaus die Baubewilligung erteilt. Das Projekt wurde angepasst.

Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Stadtrat hat die Baubewilligung für das Baufeld A auf dem Nidfeld-Areal («Alter Pilatusmarkt») erteilt.

Das markante Hochhaus am Kreisel bei der Arsenalbrücke hat nach einer Überarbeitung durch die Bauherrschaft so an baulicher Qualität gewonnen, dass die städtebauliche Eingliederung aus Sicht des Fachgremiums sichergestellt werden konnte und der Stadtrat dies nun bewilligt hat.

Für Reaktionen bei der Quartierbevölkerung gesorgt

Das Nidfeld-Areal wird durch eine private Bauherrschaft in Etappen entwickelt. Aktuell wird die erste Etappe der Wohnungen bezogen, die zweite Etappe gebaut.

Noch ungeklärt war die Bebauung des Baufeldes A, auf dem die Bauherrschaft im Rahmen der gesamten Arealentwicklung einen städtebaulichen Akzent setzen wollte.

Das ursprünglich geplante Hochhaus sorgte aber insbesondere auch bei der Quartierbevölkerung für Reaktionen.

Die Bauherrschaft reagierte darauf und beauftrage die Architekten mit einer grundlegenden Überarbeitung des Projekts für das Baufeld A.

Bauprojekt wurde überarbeitet

Unter starkem Miteinbezug des Fachgremiums (das städtebauliche Begleitgremium von Kriens, welches zur Klärung von städtebaulichen und architektonischen Fragestellungen konsultiert werden muss, wurde das Bauprojekt überarbeitet.

Aus dem scheibenförmigen, die Autobahn begleitenden Hochhaus wurde durch Reduktion des Volumens und Optimierung der Geschossigkeit ein gestaffelter, zweigeteilter Bau, der mit dem hohen, 18-geschossigen Teil nicht nur den gewollten Auftakt/Abschluss der Nidfeld Bebauung, sondern mit dem niedrigeren, achtgeschossigen Teil auch einen verträglichen Übergang zur heutigen und künftigen Bebauung im Norden gewährleistet.

Im Erdgeschoss des gesamten Baukörpers sind zur Belebung des Strassenraumes kundenorientierte Geschäftsnutzungen vorgeschrieben.

Der Pflichtanteil weiterer gewerblich genutzter Flächen ist in den Obergeschossen des niedrigeren Baukörpers verortet.

Neubau muss sich in die Umgebung eingliedern

Für den Stadtrat ist es wichtig, dass sich der das Ortsbild prägende Neubau optimal in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedert.

Diesem Aspekt wurde im überarbeiteten Projekt aus Sicht des Stadtrates genügend Rechnung getragen.

Der tiefere Bauteil wird in rötlicher, der höhere in grünlicher Farbe gehalten.

Das Ensemble bildet damit ortsbaulich den gewünschten Akzent, tritt aber in der Erscheinung im Siedlungsraum entsprechend zurück.

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