Wie die Gemeinde Horw informiert, hat der Einwohnerrat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2021 dem Bebauungsplan Dorfkern Ost zugestimmt.
Das Dorfzentrum in Horw.
Das Dorfzentrum in Horw. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Einwohnerrat hat dem Bebauungsplan Dorfkern Ost seinen Segen erteilt. An der Sitzung vom 28. Oktober hat der Rat zudem über die öffentliche Nutzung der Villa Krämerstein diskutiert und einen coronabedingten Nachtragskredit genehmigt.

Der Bebauungsplan Dorfkern Ost ist das Ergebnis eines mehrjährigen, strukturierten Prozesses. Der Einwohnerrat hat nun die Teiländerungen des Zonenplans A im Bereich Dorfkern Ost sowie den Bebauungsplan Dorfkern Ost einstimmig beschlossen.

An der Einwohnerratssitzung vom 19. September 2019 hatte der Einwohnerrat den Gemeinderat mit sieben überwiesenen Bemerkungen beauftragt, insbesondere das Baufeld D einer Weiterbearbeitung zu unterziehen. Dies ist nun unter Beteiligung der Grundeigentümerin und unter Mitwirkung der städtebaulichen Begleitgruppe in einem iterativen Prozess erfolgt.

Abrechnung Sanierung Winkelstrasse

Der Einwohnerrat hat die Abrechnung über den Sonderkredit für die Sanierung der Winkelstrasse im Betrag von 1'078'523 Franken einstimmig genehmigt. Der Kostenvoranschlag wurde damit um 80'596 Franken unterschritten. Grund dafür sind günstigere Arbeitsvergaben bei den Baumeisterarbeiten.

Abrechnung Vorprojekt «Hochwasserschutz Dorfbach und seine Zuflüsse»

Der Einwohnerrat hat die Abrechnung über den Sonderkredit «Projektierungskredit Vorprojekt Hochwasserschutz Dorfbach und seine Zuflüsse» im Betrag von 162'042.15 Franken einstimmig genehmigt. Der Projektierungskredit von 600'000 Franken wurde deutlich unterschritten.

Das liegt daran, dass das Projekt früher an den Kanton zur Weiterbearbeitung übergeben werden konnte als ursprünglich angenommen. Grund dafür ist die Inkraftsetzung des revidierten Wasserbaugesetztes per 1. Januar 2020.

Planungsbericht öffentliche Nutzung Villa Krämerstein

Der Einwohnerrat nimmt den Planungsbericht zur öffentlichen Nutzung von Teilbereichen der Villa Krämerstein mit 16 zu 10 Stimmen zur Kenntnis. Mit der Möglichkeit der Nutzung des Sockelgeschosses in der Villa Krämerstein samt Gartenterrasse wird der Öffentlichkeit angeboten, diese Räumlichkeiten trotz Dauervermietung für besondere Anlässe und Veranstaltungen zu mieten.

Nachtragskredit Covid-19-bedingte Ausgleichszahlungen

Der Nachtragskredit «Covid-19 bedingte Ausgleichszahlung für die ungedeckten Mehrkosten der Kirchfeld AG, des Blinden-Fürsorge-Vereins Innerschweiz (BFVI) und der Spitex Horw» in der Höhe von 240'000 Franken wurde vom Einwohnerrat einstimmig genehmigt.

Damit wird ein Teil der Mehrkosten abgedeckt, die den Leistungserbringern im Gesundheitswesen in der Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Die betreffenden Institutionen können so zumindest finanziell teilweise entlastet werden.

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