Tägerwilen toleriert Gratis-Abgabe von Gegenständen
Wie die Gemeinde Tägerwilen meldet, dürfen gut erhaltene Gegenstände mit dem Hinweis «gratis abzugeben» angeboten werden, jedoch nur auf privatem Grund.

Wer sein ausgedientes Sofa, Gestell et cetera einfach auf die Strasse oder das Trottoir stellt, verstösst gegen das Abfallgesetz.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass man Abfälle in die öffentlichen Kehricht- und Recycling-Sammelstellen bringen muss.
In der heutigen «Wegwerf-Gesellschaft» begrüsst es die Gemeinde jedoch, wenn gut erhaltene Gegenstände eine zweite Chance erhalten.
Gratis-Abgabe möglich unter Bedingungen
Deshalb werden in Tägerwilen Möbel, Spielsachen und so weiter mit dem Schild «gratis abzugeben» oder «zu verschenken» toleriert, sofern diese auf dem eigenen privaten und nicht auf öffentlichem Grund platziert werden.
Weiter dürfen Sichtbermen bei Ein- und Ausfahrten nicht beeinträchtigt werden.
Schliesslich müssen die Gegenstände wieder entfernt werden, wenn sie nach einem Tag nicht abgeholt wurden oder wenn es zu regnen anfängt.