Stadt startet Mitwirkung zur Baureglement-Revision
Weinfelden schliesst mit einer Teilrevision des Baureglements eine Lücke bei höheren Häusern und lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung bis 30. Mai 2025 ein.

Wie die Stadt Weinfelden mitteilt, erfährt das Weinfelder Baureglement eine Teilrevision. Grund ist eine Lücke im Reglement: Genaue Bestimmungen für den Bau von höheren Häusern und Hochhäusern fehlen. Die Teilrevision soll dies beheben. Die Stadt lädt alle Interessierten ein, sich zu den vorliegenden Entwürfen zu äussern.
Seit 2019 gilt das neue Weinfelder Baureglement. Dieses hat sich im Wesentlichen bewährt. Allerdings besteht eine Lücke: Die Bestimmungen für höhere Häuser und Hochhäuser vom kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) wurden damals nicht genehmigt.
Der Kanton wies die Stadt an, die entsprechenden Bestimmungen neu zu regeln. Nun liegt dies im Rahmen einer Teilrevision des Baureglements vor.
Die Revision umfasst diverse Basisdokumente: das Baureglement, die Richtplankarte und den Richtplantext, den neuen Plan «Eignungsgebiete» für höhere Häuser und Hochhäuser sowie die zugehörigen beiden Planungsberichte. Alle Entwürfe liegen im Rathaus öffentlich auf. Die Stadt lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung vom 9. bis 30. Mai 2025 ein.
Neu werden Gestaltungspläne benötigt
Geplant ist, dass für den Bau von höheren Häusern oder Hochhäusern ein Gestaltungsplan notwendig ist. Ausserdem ist in der Regel ein Varianzverfahren erforderlich, sprich es müssen mehrere Lösungen geplant werden, damit eine Wahl getroffen werden kann.
Weiter werden die für solche Bauten geeigneten Flächen in einem Plan «Eignungsgebiete» festgelegt. Nach der notwendigen Genehmigung durch das DBU ist dieser Plan verbindlich für Eigentümerinnen und Eigentümer. Als Folge davon wird der Richtplan «Siedlung Natur und Landschaft» ergänzt.
Im Zuge der Teilrevision wurden – nebst redaktionellen Anpassungen – auch einige weitere Korrekturen ausgearbeitet. Zum einen wurden die Vorgaben für Mindesthöhen von Gebäuden geändert.
Zum anderen beinhaltet die Revision gewisse Erleichterungen der Attikaregelungen. Weiter wird die Regelung offener Brüstungen oder Geländer neu definiert. Ausserdem sind Präzisierungen der Nebennutzflächen vorgesehen.