Teileinzonung Parzelle Nr. 356 mit 8‘500 m2 für Projekt Vision Mehrzweckhalle.
Tägerwilen
Tägerwilen von oben. - Foto: taegerwilen.ch
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Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Ortsplanung wurde an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. November 2014 der Zonenplan inklusiv Einzonung der gesamten Parzelle Nr. 356 mit 21'118 m2 in einer geheimen Abstimmung mit 159 Ja zu 35 Nein genehmigt. Die Ortsplanungsinstrumente wurden vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) am 17. September 2015 bis auf wenige Teilbereiche genehmigt.

Die Einzonung der Parzelle Nr. 356 wurde damals sistiert, da zu diesem Zeitpunkt in der gesamten Schweiz ein Einzonungsmoratorium galt, bis die kantonalen Richtpläne vom Bundesrat genehmigt waren.

Im Juli 2018 wurde der Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes gelten für Einzonungen im Vergleich zu früher viel strengere Regeln. Einzonungen auf Vorrat sind heute nicht mehr möglich. So muss für ein Einzonungsgesuch mit einer Machbarkeitsstudie (Pläne und Planungsbericht) Folgendes aufgezeigt werden:

- Notwendigkeit des Projektes

- Belegen, dass kein anderer Standort im bestehenden Baugebiet möglich ist

- Haushälterischer Umgang mit dem Boden

Bereits am 27. Juli 2012 wurde der Kaufvertrag für die Parzelle Nr. 356 öffentlich beurkundet. Das für die Beurteilung zuständige Amt für Raumentwicklung (ARE) hat im Herbst 2018 eine Bewilligung für eine Teileinzonung in Aussicht gestellt, sobald eine Machbarkeitsstudie vorliege. Auf dieser Basis hat das Landwirtschaftsamt am 15. Januar 2019 für die Gemeinde Tägerwilen eine Ausnahmebewilligung für den Kaufvollzug der Parzelle Nr. 356 erteilt. So wurde am 22. März 2019 der Landantritt im Grundbuch eingetragen.

Am 28. Oktober 2019 hat das DBU über die noch ausstehenden Zonenplansistierungen vom 17. September 2015 Beschluss gefasst und unter anderem die Einzonung der Parzelle Nr. 356 abgelehnt, in der Meinung, man könne zum gegebenen Zeitpunkt auf diesen ablehnenden Entscheid zurückkommen. Die Machbarkeitsstudie wurde erarbeitet und im August 2020 das Teileinzonugsgesuch eingereicht. Das ARE und die Gemeinde wurden im Februar 2021 von der Auslegung des Rechtsdientes DBU überrascht.

Der Rechtsdienst des DBU beurteilt die Sachlage anders

Nach rechtlicher Auffassung wurde das Verfahren aus dem Jahr 2014 mit der rechtskräftigen Nichtgenehmigung der Einzonung auf Parzelle Nr. 356 im Jahr 2019 abgeschlossen. Das aktuelle Gesuch umfasst in materieller Hinsicht zudem etwas Anderes – es handelt sich um eine erhebliche Reduktion der damals gewünschten Einzonung. Das ordentliche Verfahren muss neu gestartet werden.

Nun muss diese Zusatzschlaufe angepackt werden. Die öffentliche Auflage folgt vom 9. – 28. April 2021. An der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2021 wird dieses Teileinzonungsgeschäft der Parzelle Nr. 356 für 8‘500 m2 von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen dem Souverän zur Genehmigung unterbreitet.

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