Fernwärme erhält mehr Gewicht im neuen Energierichtplan
Der Stadtrat hat den Energierichtplan 2025 verabschiedet und für die 30-tägige öffentliche Bekanntmachung vom 22. August bis 20. September freigegeben.

Der rechtskräftige und behördenverbindliche Arboner Energierichtplan stammt aus dem Jahr 2008, schreibt die Stadt Arbon. Nun wurde er überarbeitet und an die aktuellen Energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Der Energierichtplan 2025 soll aufzeigen, wie die Entwicklung von Arbon in den Bereichen Wärme, Energie, CO2-Emissionen und Klima verlaufen soll. Er enthält verschiedene Schwerpunkte. So nimmt neu die Nutzung von Fernwärme einen bedeutend grösseren Stellenwert ein als bisher.
Im Frühjahr 2025 wurde der Entwurf des Energierichtplans dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau zur Vorprüfung eingereicht. Parallel dazu wurde eine 30-tägige öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. In der Folge wurde der Energierichtplan 2025 abermals bereinigt.
Öffentliche Auflage des Energierichtplans 2025
An seiner Sitzung vom 11. August 2025 hat der Stadtrat Arbon dem bereinigten Energierichtplan 2025 zugestimmt und ihn für eine 30-tägige öffentliche Bekanntmachung freigegeben. Diese dauert vom Freitag, 22. August bis Samstag, 20. September 2025.
Interessierte können den Energierichtplan 2025 auf der Webseite der Stadt Arbon oder im Stadthaus bei der Abteilung Bau/Umwelt einsehen. Einwendungen zum Energierichtplan 2025 sind innert der genannten Frist schriftlich und begründet an den Stadtrat Arbon zu richten.