Zone mit Planungspflicht «Spühli» geht in öffentliche Mitwirkung
Die Siedlung am Spühlirain in Schliern soll mittelfristig erneuert werden. Dazu soll die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Köniz angepasst werden.

Auf dem Areal am Spühlirain besteht heute eine Wohnüberbauung mit drei viergeschossigen und drei sechsgeschossigen Wohngebäuden aus den 60er-Jahren. Wie die Gemeinde Köniz am Montag mitteilte, strebe die Bernische Pensionskasse als Grundeigentümerin eine nachhaltige Aufwertung der Siedlung mit einer zukunftsorientierten Ersatzneubaulösung an.
Damit eine dichtere und gleichzeitig qualitativ hochwertige neue Siedlung entstehen könne, sei eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung notwendig.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die mögliche Realisierung würden in der neuen Zone mit Planungspflicht ZPP 6/8 «Spühli» grundeigentümerverbindlich gesichert werden, welche die bestehende Überbauungsordnung aus dem Jahr 1966 innerhalb des Planungsperimeters ersetzen soll.
Für die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung ist ein ordentliches Nutzungsplanverfahren notwendig. Dabei sind eine öffentliche Mitwirkung, eine Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung sowie eine öffentliche Auflage im Vorfeld der Volksabstimmung vorgesehen.