Widerstand gegen Budgetentwurf des Könizer Gemeinderates
Die Fraktionen GLP-EVP-die Mitte, SVP und FDP einigen sich auf einen Rückweisungsantrag des Budgetentwurfes 2022 an den Könizer Gemeinderat.

Die «Mitte Köniz» hatte im Dezember 2021 alle Könizer Parteien und Fraktionen zu einem Runden Tisch zum Budget 2022 eingeladen. Sämtliche eingeladenen Parteien haben der Einladung Folge geleistet. Es haben offene und transparente Diskussionen stattgefunden. Als Ergebnis der Diskussionen haben sich die FDP, SVP, GLP, EVP und die Mitte auf den hier beschriebenen Rückweisungsantrag geeinigt.
Im konstruktiven Dialog wurden die gemeinderätlichen Vorschläge bewertet und Alternativen erarbeitet. Gemeinsam haben Parteien und Fraktionen am runden Tisch um eine Lösung gerungen. Eine Einigung wurde zu den gemeinderätlichen Varianten erzielt. Der Runde Tisch hält keine der Budget-Varianten für zielführend.
Ablehnung der beiden gemeinderätlichen Varianten
Die Variante 1 (Steuersatz 1,6) hat die Könizer Stimmbevölkerung bereits einmal abgelehnt, entsprechend bewerten es die Parteien als nicht aussichtsreich, mit dem gleichen Steuersatz bei einer neuerlichen Abstimmung eine Mehrheit zu finden.
Einigkeit herrschte unter den Parteien zur Variante 2 des Gemeinderates (Steuersatz 1,58 und Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen): Keine Partei trägt das vom Gemeinderat vorgeschlagene Sparpaket bei den freiwilligen Leistungen mit, insbesondere nicht die einschneidenden und kontraproduktiven Kürzungen bei zahlreichen Vereinen.
Aufgrund der Ablehnung der beiden gemeinderätlichen Varianten wurden am Runden Tisch Alternativen für das weitere Vorgehen besprochen. Wird eine Budgetvorlage des Gemeinderates abgelehnt, stehen dem Parlament grundsätzlich ein Rückweisungsantrag oder ein Änderungsantrag zur Verfügung.
Fraktionen GLP-EVP-die Mitte, SVP und FDP einigen sich auf eine Rückweisung
Die drei Fraktionen GLP-EVP-die Mitte, SVP und FDP haben sich am Ende der aktuellen Verhandlungen am Runden Tisch auf einen Rückweisungsantrag geeinigt, den sie am Montag, 14. Februar 2022 eingegeben haben. Der Rückweisungsantrag beauftragt den Gemeinderat, dem Parlament rechtzeitig einen neuen Budgetentwurf vorzulegen, damit das Budget 2022 den Stimmberechtigten noch im ersten Halbjahr 2022 zur Volksabstimmung unterbreitet werden kann. Der Rückweisungsantrag umfasst die folgenden Vorgaben zur Überarbeitung.
Das Budget wird basierend auf den wesentlichen Erkenntnissen aus der (nichtrevidierten) Rechnung 2021 und weiteren wesentlichen Neuerungen seit der Erarbeitung der ersten Budgetvorlage überarbeitet. Gleichfalls sind dem Parlament die Auswirkungen des aktuellen budgetlosen Zustandes zu präsentieren. Gewisse Sparvorschläge aus Variante 2 des Gemeinderats sind zudem umzusetzen, andere mit einem Veto versehen.
Ebenfalls wird der Gemeinderat beauftragt, weitere Kürzungen vorzunehmen und zu erläutern. Auf eine Einlage in die Zinsschwankungsreserve wird hingegen ebenso verzichtet, wie auf eine Variantenabstimmung. Der Gemeinderat legt zudem eine Steueranlage im Bereich von 1,56 bis 1,57 fest, so dass das Budget ausgeglichen ist. Die Liegenschaftssteuer beträgt 1,2 Promille des amtlichen Werts.
Rückweisungsantrag sieht Schuldenbremse vor
Das Parlament beschliesst im Sinne eines Grundsatzentscheids, eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung einzuführen. Dazu werden die drei am Rückweisungsantrag beteiligten Fraktionen am Montag, 14. Februar 2022, eine dringliche Motion einreichen. Ebenso wird im Rückweisungsantrag gefordert, dass das Total aller bewilligten Vollzeitstellen der gesamten Gemeindeverwaltung vom 1. Februar 2022 bis 31. Februar 2022 eingefroren wird.
Die Botschaft an die Stimmberechtigten ist entsprechend des Rücküberweisungsantrags vom Gemeinderat zu überarbeiten. Gleichfalls Die AHV-Zweigstelle wird per 2023 nicht mehr defizitär betrieben, damit ab 2023 ein Ersatz für die Sparmassnahmen besteht, die 2022 nur aufgrund des budgetlosen Zustands möglich sind.
Fraktionen schlagen Volksabstimmung im ersten Halbjahr 2022 vor
Aufgrund der Rückweisung der Vorlage des Gemeinderats muss der Gemeinderat einen neuen Zeitplan für die Volksabstimmung erarbeiten. Der Gemeinderat berücksichtigt dazu die folgenden beiden Empfehlungen. Zum einen legt der Gemeinderat dem Parlament das überarbeitete Geschäft rechtzeitig vor, damit das Budget den Stimmberechtigten im ersten Halbjahr 2022 zur Volksabstimmung unterbreitet werden kann.
Zum anderen sieht die Rücküberweisung vor, dass die Volksabstimmung über das Budget 2022 an einem separaten Termin im Juni 2022 angesetzt wird.