Viele Paare leben im Konkubinat. Im Vergleich zu verheirateten Paaren sind sie vor dem Gesetz schlechter gestellt. Eine Verischerung ist dafür umso wichtiger.
Wer im Konkubinat lebt, kann sich dank Versicherungen gut gegenseitig absichern. - Zvg
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Wer im Konkubinat lebt, ist im Schweizer Vorsorgesystem gegenüber verheirateten Paaren benachteiligt. Stirbt die Partnerin oder der Partner, erhält die verbleibende Person kein Geld oder nur einen minimalen Betrag. Eine kurze Übersicht:

▪ Aus der 1. Säule bekommt der Konkubinatspartner nichts, während Ehepartner unter gewissen Bedingungen eine AHV-Rente erhalten.

▪ Bei der 2. Säule variieren die Bestimmungen – Klarheit bringt das Pensionskassenreglement.

▪ In der 3. Säule können Sie Ihr Gegenüber zum Beispiel in einer Todesfallversicherung begünstigen. Stirbt einer der Partner, können flüssige Mittel für den Hinterbliebenen wichtig sein. Dann nämlich, wenn er das Eigenheim verkaufen müsste, um gesetzliche Erben wie Kinder, Eltern oder Geschwister auszubezahlen.

Säule 3a

Für eine Begünstigung des Konkubinatpartners oder der -partnerin sind die Länge der Beziehung und gemeinsame Kinder ausschlaggebend. Dauerte die Partnerschaft länger als fünf Jahre oder hat das Paar gemeinsame Kinder, kann die Partnerin oder der Partner für eine Auszahlung bis zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Dauerte die Beziehung weniger als fünf Jahre und hat das Paar keine gemeinsamen Kinder, geht die oder der Liebste leer aus. Möchte man den Partner berücksichtigen, kann man ihn mittels Testament in den Erbenkreis erheben und ihn bei der Versicherung als begünstigte Person eintragen lassen.

Konkubinatsvertrag oder Testament

Das Zivilgesetzbuch regelt Rechte und Pflichten von Konkubinatspaaren bei Trennung und im Todesfall nur unzureichend. Deshalb ist es sinnvoll, für den Fall einer Trennung einen Konkubinatsvertrag auszuarbeiten. Dieser regelt zum Beispiel die Aufteilung des Besitzes bei Wohneigentum oder wer künftig die gemeinsamen Haustiere übernimmt.

Im Todesfall gehen ohne Regelung die Besitztümer automatisch an Eltern, Geschwister und übrige Erben über und die Partnerin oder der Partner geht leer aus. Mit einem Testament können Sie den Partner in den Kreis der übrigen Erben erheben und ihn entsprechend besserstellen.

Mit der App tooyoo wird eine Komplettlösung für die Planung der persönlichen Vorsorge angeboten, damit die Wünsche bei einem Notfall oder Todesfall respektiert und Ihre Angehörigen begleitet und entlastet werden.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier.

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