Köniz informiert zu Fragen punkto Spenden und Schutzräume
Wegen des Krieges in der Ukraine erhält die Gemeinde Köniz viele Anfragen aus der Bevölkerung rund um Spenden und den Schutz im Ernstfall.

Viele Schweizer möchten für Menschen in der Ukraine spenden. Inzwischen nehmen aber viele Hilfswerke keine Sachspenden mehr entgegen, weil die Abwicklung sehr zeitintensiv, der Transport teuer und die Logistik aufwendig sind. Zudem besteht die Gefahr, dass gewisse Güter im Überfluss gesammelt werden, während andere wiederum fehlen.
Es ist effizienter und günstiger, Güter vor Ort oder in Nachbarländern einzukaufen. Wer dafür eine Geldspende tätigen möchte, kann dies zum Beispiel über die Sammelaktion der Glückskette tun.
Einreise und Unterbringung von Geflüchteten
Ukrainische Staatsangehörige mit gültigem biometrischen Reisepass können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von maximal 90 Tagen in die Schweiz einreisen. Danach müssen sie ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln.
Aufgrund der aktuellen Lage wird die bewilligungsfreie Einreise auch dann gewährt, wenn ukrainische Staatsangehörige keinen biometrischen Reisepass besitzen. Sie müssen ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aber auf andere Weise nachweisen können.
Zuweisung von Schutzräumen
Für die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz steht grundsätzlich ein Schutzraum bereit. Die Schutzräume werden aber nicht in jedem Fall fest zugewiesen.
Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert.
Zurzeit ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz unwahrscheinlich. Aus diesem Grund wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume im aktuellen Fall nicht ausgelöst.