Der Bundesrat hat beschlossen, die geltenden Massnahmen zum Schutze vor dem Coronavirus grösstenteils aufzuheben.
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Eine Schülerin trägt eine Maske im Unterricht. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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In den Schul- und Sportanlagen in Köniz, werden die für den Sport geltenden Schutzmassnahmen per 17. Februar 2022 aufgehoben. Die Maskenpflicht an den Schulen und in den Gebäuden der Gemeindeverwaltung fällt ebenfalls weg.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv. Der Bundesrat hebt deshalb die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. In der Gemeinde Köniz werden die folgenden Massnahmen am Donnerstag, 17. Februar 2022, aufgehoben:

Alle am Unterricht beteiligten Personen auf allen Schulstufen sind von der Maskenpflicht befreit. (Gemäss dem Entscheid des Regierungsrats vom 16. Februar 2022).

Zertifikats- und Maskenpflicht

Die Zertifikats- und die Maskenpflicht für sportliche Aktivitäten in Innenräumen entfallen. Sport kann in Aussen- und Innenbereichen wieder ohne jegliche Einschränkungen ausgeübt werden.

In den Gebäuden der Gemeindeverwaltung wird die Maskenpflicht ebenfalls per 17. Februar 2022 aufgehoben.

Selbstverständlich steht es allen Personen offen, weiterhin eine Maske zu tragen, insbesondere besonders gefährdeten Personen.

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