Köniz hat eine Verkehrsmassnahme in den Quartierstrassen Funkstrasse, Bondelistrasse, Frischingstrasse und Frischingweg angeordnet.
Die Gemeindeverwaltung Köniz von vorne fotografiert.
Die Gemeindeverwaltung Köniz von vorne fotografiert. - Nau.ch
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Die Abteilung Verkehr und Unterhalt der Gemeinde Köniz verfügt gestützt auf das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr eine Verkehrsbeschränkung. Eine Erweiterung der Zonensignalisation 30 km/h in Wabern in der Bondelistrasse ab Verzweigung Kirchstrasse entlang der Parzelle 9691 wurde angeordnet. Zudem wurde eine Fahranordnung in der Funkstrasse mit einer Zonensignalisation 20 km/h beschlossen.

Das Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone) mit Parkkarte in Morillon ist unbeschränkt. Das Parkieren ist ausserhalb markierter Parkfelder verboten. Die Zone beinhaltet die Quartierstrassen Funkstrasse, Bondelistrasse, Frischingstrasse und Frischingweg. Das Parkieren mit einer Parkscheibe (Blaue Zone), in Wabern in der Kirchstrasse 138 bis 142 ist erlaubt.

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