Köniz informiert über die Nachführung des Archäologischen Inventars
In Köniz hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme des Archäologischen Inventars des Kantons Bern keine Änderungen am Inventarauszug gegeben.

Der Archäologische Dienst des Kantons Bern hat die Nachführung des Archäologischen Inventars des Kantons Bern und das Revisionsverfahren vorgenommen. Auf die öffentliche Einsichtnahme des nachgeführten Archäologischen Inventars erfolgt nun die Publikation der Verfügung über den Erlass des nachgeführten Archäologischen Inventars durch das Amt für Kultur des Kantons Bern.
In Köniz gibt es keine Änderungen am Inventarauszug
Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).
In der Gemeinde Köniz hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben. Das Dossier der öffentlichen Einsichtnahme bleibt deshalb gültig für die Publikation der Verfügung. Die Unterlagen können ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern vom 8. November 2021 bis am 7. Dezember 2021 nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.