Agglo Bern

    Köniz BE: Gemeinderat zieht neues Friedhofsreglement zurück

    Gemeinde Köniz
    Gemeinde Köniz

    Köniz,

    Kurz vor der Beratung hat der Gemeinderat von Köniz BE die Revision des Bestattungs- und Friedhofswesens zurückgezogen.

    Köniz BE
    Abstimmung im Gemeindeparlament (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Die aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen über die Friedhöfe und das Bestattungswesen wurden zuletzt im Jahr 2012 einer Überarbeitung unterzogen. Nach mehr als zehn Jahren entsprechen diese rechtlichen Grundlagen nicht mehr in allen Teilen den Bedürfnissen. Deshalb hat die Abteilung Umwelt und Landschaft die entsprechenden Dokumente überarbeitet.

    Überarbeitet wurden folgende Erlasse:
    Das Bestattungs- und Friedhofreglement

    Die Bestattungs- und Friedhofverordnung

    Die Verordnung über die Gebühren im Bestattungs-, Friedhofs-, Siegelungs-, Erbgangssicherungs- und Testamentswesen (neu: Gebührenverordnung des Bestattungs- und Friedhofswesens)

    Vorgesehen sind unter anderem Bestattungshandlungen von Amtes wegen, wenn keine Angehörigen eine Bestattung in Auftrag geben. Die Grabmalpflicht wurde aufgehoben und es besteht keine Beschriftungspflicht mehr. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel ist neu für den betrieblichen Unterhalt des Areals und der Gräber verboten, jedoch nicht für die Grabpflege durch Privatpersonen.

    Rückzug des Geschäfts

    Das vorliegende überarbeitete Reglement wurde der GPK in einer ersten Lesung im März 2026 vorgelegt. Dabei wurden nur wenige Anpassungen beantragt und es war in der Diskussion eigentlich unbestritten. Jetzt sind aber bei wenigen Punkten in den Verordnungen Fragen und Diskussionen entstanden, die zuerst noch geklärt werden müssen.

    Auch wenn die Kompetenz für Verordnungen beim Gemeinderat liegt, erachte ich es als nicht sinnvoll, das Reglement im Parlament zu diskutieren und zu verabschieden und erst danach die Punkte in der Verordnung zu bereinigen. Deshalb zieht der Gemeinderat das Geschäft zwecks Überarbeitung dieser Verordnungen zurück, sagte Gemeinderätin Kathrin Gilgen.

    Das Geschäft wurde vom Gemeinderat zurückgezogen.

    Motion zur Biodiversität bleibt pendent

    Die Motion wird nicht abgeschrieben. (Abstimmungsergebnis: 10 für abschreiben / 26 für nicht abschreiben)

    Kommentare

    Weiterlesen

    Gewalt Schwanger
    11 Interaktionen
    Baby «Konkurrent»
    Coop Self-Checkout
    39 Interaktionen
    Self-Checkout

    MEHR AUS AGGLO BERN

    Köniz BE
    Köniz BE
    Köniz BE
    Köniz BE
    Köniz BE
    Köniz BE